Ein 54-Jähriger aus Nordrhein Westfalen hat die Trennung von seiner langjährigen Lebensgefährtin (46) im Juli des vergangenen Jahres noch immer nicht ganz verkraftet und stellt dieser seitdem über Telefon und soziale Netzwerke nach. Das meldet die Schwandorfer Polizei. Auch die Änderung der Rufnummer habe keine Abhilfe gebracht. Nachdem der Mann nun auch der 13-jährigen Tochter vor der Schule aufgelauert habe, hat die 46-jährige Schwandorferin die Polizei eingeschaltet. "An der Stelle darf darauf hingewiesen werden, dass Nachstellung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann", informiert die Polizei. Sie hat Ermittlungen eingeleitet.
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