Bei einer Kontrolle entdecken Polizisten bei einem 48-jährigen Schwandorfer ein Einhandmesser. Laut Pressebericht der Polizeiinspektion Schwandorf war das Messer in dem Auto des Mannes griffbereit. Den Beamten konnte er hierfür keine plausiblen Gründe nennen. Den Mann erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz. Das Führen eines Einhandmessers ist in Deutschland verboten.
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