Herbst und Winter stellen alle Verkehrsteilnehmer vor neue Herausforderungen im Straßenverkehr. Schlechte Sicht, Nebel und glatte Straßen erhöhen die Unfallgefahr. Eine besondere Bedeutung kommt in dieser Zeit der Beleuchtung und der Kleidung zu. "Die Polizeiinspektion Schwandorf musste jedoch feststellen, dass viele Fahrradfahrer und Fußgänger dunkel gekleidet und ohne Licht am Straßenverkehr teilnehmen", schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung.
Grundvoraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr sei die visuelle Wahrnehmbarkeit. Wenn man sich aktuell auf den Weg in die Arbeit oder zur Schule mache, sei es meist noch dunkel. Auch aufgrund von Nebel und schlechtem Wetter werden andere Verkehrsteilnehmer deutlich später erkannt. Insbesondere bei Fahrradfahrern und Fußgängern spielt die Bekleidung deshalb laut Polizei eine entscheidende Rolle.
Helle oder speziell reflektierende Kleidungsstücke gewährleisten eine frühzeitige Erkennbarkeit bei Eintritt in den Lichtkegel von Fahrzeugen. Auch wenn diese Bekleidungsgegenstände für Verkehrsteilnehmer gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, kann mit deren Hilfe ein deutliches Plus an Sicherheit für jeden einzelnen, insbesondere für die sogenannten „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Rad- und Kradfahrer, bewirkt werden. Darüber hinaus ist auch eine ordnungsgemäße Lichteinrichtung an den Fahrrädern essentiell, um wahrgenommen zu werden.
Laut ADAC ist eine dunkel gekleidete Person bei schlechten Lichtverhältnissen erst aus etwa 25 Metern Entfernung zu sehen. Ein Pkw kommt bei 50 Stundenkilometern erst nach rund 28 Meter zum Stehen. "Im Ernstfall ist ein rechtzeitiges Anhalten somit nicht mehr möglich", so die Polizei in ihrer Mitteilung. Personen mit heller Kleidung seien bereits aus etwa 40 Metern zu erkennen. Wenn an der Kleidung zudem noch Reflektoren angebracht sind, könnten diese bereits ab etwa 140 Metern wahrgenommen werden.
Vermehrt erreichen die Polizeiinspektion Schwandorf Mitteilungen über Kinder auf dem Schulweg, die nicht sichtbar gekleidet sind und ohne Beleuchtung auf dem Fahrrad ihren Schulweg antreten. Auch bei der Jugendverkehrsschule, in der alle Viertklässler von der Polizei ein Fahrtraining erhalten, stellen die Ordnungshüter fest, dass viele Fahrräder ohne Lichteinrichtungen und Reflektoren, sowie in mangelhaftem Zustand im Straßenverkehr benutzt werden. "Besonders für die kleinen Verkehrsteilnehmer, die sich noch nicht so sicher im Straßenverkehr bewegen, stellt dies eine erhebliche Gefahr dar", heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Polizeiinspektion Schwandorf appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, sichtbare, am besten mit Reflektoren ausgestattete, Kleidung zu tragen und auf ein mit Licht und Reflektoren ausgestattetes und verkehrstüchtiges Fahrrad zu achten. Insbesondere die Eltern sollten auf die Kleidungswahl der Kinder Einfluss nehmen und sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausstattung der Fahrräder der Kinder.













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