Immer wieder ist laut Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl beim Sepp-Simon-Stadion in Schwandorf zu beobachten, dass Personen irritiert sind, weil sie nur einen Schnelltest machen können, nicht jedoch einen PCR-Test wie gewünscht. Diese Verwechslung lasse sich jedoch leicht erklären, schreibt Prechtl in einer Pressemitteilung: "Es gibt zwei unterschiedliche Portale für die Terminvergabe. Das eine Portal ist ausschließlich für PCR-Test-Termine zu verwenden, das andere Portal dient der Terminvergabe für Antigen-Schnelltests".
Folglich ergebe sich aus der Anmeldung im Portal für Schnelltests kein Anspruch auf einen PCR-Test. Dass für beide Varianten die Räumlichkeiten des Sepp-Simon-Stadions in Schwandorf genutzt werden, ändere nichts an der Tatsache, dass zwingend eine Anmeldung über das jeweilige Portal erfolgen müssen, je nachdem, welche Testung gewünscht wird. PCR-Testungen finden laut Prechtl von Montag bis Freitag ausschließlich nach Terminvereinbarung statt.
Zu beachten sei auch, dass asymptomatische Personen lediglich einen Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest hätten. Seit Oktober könnten PCR-Tests nur noch kostenfrei nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes angeboten werden. Dazu zählen laut Prechtl Krankenhaus- oder Rehaaufenthalte, vom Gesundheitsamt bestätigte Kontaktpersonen, positiv Getestete im Selbst- oder Schnelltest sowie Testungen von Pflegepersonal, Schwangeren, Stillenden und von Personen, für die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfung möglich ist.
Rückfragen sind unter corona.testzentrum[at]landkreis-schwandorf[dot]de möglich. Schnelltesttermine sind unter https://www.etermin.net/coronatest buchbar. Der Link zur Registrierung und Terminvergabe für PCR-Testungen lautet https://corona.labor-kneissler.de





















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