(ch) Der Stadtrat hat in der Vergangenheit für verschiedene Gebiete der Stadt Verbote für Spielhallen und Wettbüros beschlossen. Es folgte ein Konzept, dass die Ansiedlung dieser Vergnügungsstätten im ganzen Stadtgebiet steuern soll. Dieses Konzept findet nun Eingang in zwei geänderte Bebauungspläne, die der Planungsausschuss am Donnerstag auf den Weg brachte. Das Gebiet "Ahornhof Süd" wird nun zum Gewerbegebiet mit Einschränkungen, Spielhallen und Wettbüros werden dort ausnahmsweise zulässig sein. Auch im Stadtsüden am Gebiet an der Gutenberg- und Bellstraße sind Vergnügungsstätten in bestimmten Bereichen erlaubt. Auch die möglichen Nutzungen für den Handel werden festgelegt, bestimmte innenstadtrelevante Sortimentsgruppen ausgeschlossen. Stadtplanerin Sabine Pollinger stellte die Regelungen dem Ausschuss vor. Bis die beiden Bebauungspläne rechtsgültig sind, gilt eine Veränderungssperre, die der Ausschuss einstimmig beschloss und dem Stadtrat die nötigen Änderungen im Flächennutzungsplan empfahl.
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