Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenzen für den Süd-Ost-Link verschoben. Dennoch soll ein vorläufiger Untersuchungsrahmen festgelegt werden. Drei Abschnitte des Süd-Ost-Links betreffen den Landkreis: Der Abschnitt C2 reicht von der nördlichen Landkreisgrenze bis Pfreimd, der Abschnitt D1 von Pfreimd über Schwandorf bis Nittenau. Der Teil D2 schließt sich an und führt dann bis zur südlichen Landkreisgrenze.
Wegen der noch länger andauernden Coronakrise hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Verfahren geändert. Für den nördlichen Abschnitt (C2) stand der Termin für eine Antragskonferenz noch nicht fest. Die Unterlagen sind auf netzausbau.de einsehbar.
Im April nicht möglich
Für die Abschnitte D1 und D2 standen die Termine für die öffentlichen Antragskonferenzen bereits. Bei den Konferenzen können Kommunen, Verbände und die Öffentlichkeit ihre Einwände geltend machen. Weil wegen der Corona-Epidemie alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt sind, werden die Veranstaltungen verschoben. "Die Bundesnetzagentur kann jedoch wegen der derzeit nicht vorhersehbaren Lage die Durchführung von Veranstaltungen im April 2020 nicht gewährleisten. Daher werden auch die ursprünglich in diesem Zeitraum vorgesehenen Antragskonferenzen zu den Abschnitten D1 und D2 des Süd-Ost-Links auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.", teilte die BNetzA mit. Über Nachholtermine werde zu gegebener Zeit informiert, heißt es weiter.
Hinweise aufnehmen
"Um den Fortgang des Verfahrens nicht unnötig zu verzögern, beabsichtigt die Bundesnetzagentur, trotz der momentan nicht durchführbaren Antragskonferenzen einen vorläufigen Untersuchungsrahmen zu erlassen", heißt es weiter. Bei dessen Erstellung sollen bereits möglichst viele Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt werden.
Diese können digital oder schriftlich an eine der folgenden Adressen übermittelt werden: Per Mail an vorhaben5[at]bnetza[dot]de oder per Post an Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn.
Vorgabe von Aufgaben
Die Bundesnetzagentur werde im vorliegenden Fall sämtliche bis zum 8. Mai eingehenden Hinweise für die Entscheidung über die vorläufigen Untersuchungsrahmen auswerten und würdigen.
"Für den Fall, dass die nachzuholenden Antragskonferenzen neue Erkenntnisse ergeben, behält sich die Bundesnetzagentur selbstverständlich eine Ergänzung der Untersuchungsrahmen vor", heißt es in der Mitteilung. Die Untersuchungsrahmen geben dem Vorhabenträger "Tennet" Aufgaben vor, die zur Planfeststellung erledigt werden müssen.
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