"Mit zunehmendem Alter steigt die Hilfsbedürftigkeit", Vorstandsvorsitzender Werner Heß blickte bei dieser Aussage auf die Statistik. 14 Prozent der 75- bis 84-jährigen seien auf Pflege angewiesen. Bei den über 89-jährigen seien es 65 Prozent. Die Pflegebedürftigkeit habe auch Auswirkungen auf die Vermögenslage der betroffenen Person und der Angehörigen, sagte Heß. Zuzahlungen von 1000 bis 2000 Euro zur gesetzlichen Leistung seien die Regel.
Die Journalistin und Autorin Martina Rosenberg pflegte ihre demenzkranke Mutter zu Hause und gibt ihre Erfahrungen in ihren Büchern und im Internetportal "Pflege.pro" weiter. Sie warnt die Angehörigen davor, sich zu früh einzumischen, sondern rät, erst dann einzugreifen, "wenn Gefahr für den Betroffenen oder Mitmenschen besteht". Martina Rosenberg empfiehlt, alle Familienmitglieder in das weitere Vorgehen einzubinden, wenn der Pflegebedarf eintritt. Und: "Die Pflege in professionelle Hände zu legen, ist keine Schande." Notar Rüdiger Merkle rät zu einer Vorsorgevollmacht, die verhindere, dass das Gericht im Pflegefall einen gesetzlichen Betreuer einsetzen müsse. Der Betroffene übertrage "die vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten einer Person seines Vertrauens. "Die Vollmacht bedeutet keine Vermögensübertragung und auch keine Entmündigung", stellte der Notar fest. Sie habe vorrangig das Ziel, eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Caroline Kick von der Versicherungskammer Bayern stellte Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge vor.
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