Als "sehr tragisch" stufte die Schwandorfer Amtsrichterin Franziska Bücherl einen Verkehrsunfall ein, der sich am Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertages 2018 bei Neukirchen-Balbini ereignete. Eine 83 Jahre alte Seniorin, die am Rand einer Gemeindeverbindungsstraße ihr Fahrrad schob, wurde damals von einem nachfolgenden Auto erfasst. Sie starb noch am Unfallort.
Prozesse, die sich um fahrlässige Tötung drehen, dauern oft sehr lange. Diesmal war alles in einer halben Stunde erledigt und das Urteil rechtskräftig. Das Verfahren hätte in Anwesenheit einer 73 Jahre alten Angeklagten stattfinden sollen. Doch ihr Anwalt Josef Simbeck (Schwarzenfeld) ließ wissen: "Sie ist gesundheitlich angeschlagen". Deswegen musste sie nicht erscheinen, vertrat der Verteidiger ihre Interessen. Das war strafprozessual zulässig.
Der Sachverhalt galt als unstrittig. Er musste dann auch nicht länger diskutiert werden. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2018 war die damals 72-Jährige kurz nach 8 Uhr morgens mit ihrem Auto bei Neukirchen-Balbini unterwegs. Plötzlich tauchte eine Frau vor ihr auf, die am rechten Rand der an dieser Stelle ansteigenden Straße ihr Fahrrad schob. Die Fußgängerin wurde erfasst, mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe des Pkws geschleudert. Sie erlitt schwere Kopfverletzungen und mehrere Knochenbrüche. Im Rettungswagen starb die Seniorin.
Wegen fahrlässiger Tötung hatte die Staatsanwaltschaft Amberg nach Abschluss der Ermittlungen und dem Vorliegen eines Sachverständigengutachtens einen vom Richter unterzeichneten Strafbefehl erwirkt. Darin standen 2400 Euro Geldstrafe und ein viermonatiges Fahrverbot. Für seine aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienene Mandantin stellte der Anwalt den Hergang des Unfalls und die Schuld der Verursacherin außer Zweifel. Allerdings führte er vor Augen, dass die verwitwete 73-Jährige in einer kleinen Ortschaft wohne und ihr Auto dringend zur Daseinsvorsorge brauche.
Letztlich ging es allein um die zeitliche Länge des Fahrverbots. Die Richterin verhängte zwei Monate und beließ es bei 2400 Euro Geldstrafe. Im Gutachten des Kfz-Experten stand: "Das Opfer hatte keine Möglichkeit, den Unfall zu vermeiden". Der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern sei durch die Verursacherin schlichtweg nicht eingehalten worden.













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