Der Mann geht auf Krücken. Ob die Knochenverletzung an seiner Hüfte jemals wieder ein normales Gehen zulassen wird, muss die Zeit zeigen. Hervorgerufen wurde die momentane Invalidität durch einen selbstverschuldeten Unfall. Der 63-Jährige hatte an einem Morgen im Juli vergangenen Jahres einen Kumpel in Schwandorf getroffen. Die Männer tranken Bier, zur Mittagszeit traten sie ihre Heimwege an.
Der nun wegen einer Trunkenheitsfahrt vor der Schwandorfer Amtsrichterin Christina Richter sitzende Rentner schwang sich mit 0,64 Promille auf sein Mofa, knatterte los und missachtete auf einer Kreuzung beim Schwandorfer Bahnhof die Vorfahrt eines Autos. Der Zusammenstoß war heftig. Der Mofafahrer flog aus dem Sattel, schlug am Asphalt auf und musste ins Krankenhaus. Dort blieb er sechs Wochen. Danach folgte eine vierwöchige Reha-Maßnahme. Bis heute allerdings ist seine Verletzung an der Hüfte nicht ausgeheilt.
Zum körperlichen Schaden kam nun auch noch eine Anklage der Staatsanwaltschaft. Sie holte den Mann vor Gericht, weil es eine größere Anzahl von Vorstrafen gab. Fahrten in betrunkenen Zustand standen mehrfach im Register. Sie hatten im Lauf der Zeit dazu geführt, dass der Rentner die gegen ihn verhängten Haftstrafen im Gefängnis absitzen musste.
Ein Aufenthalt hinter Gittern drohte dem von 500 Euro im Monat lebenden Schwandorfer auch diesmal. Es gab allerdings mehrere Gründe, die nicht zu einem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt führten. Erstens: Der 63-Jährige legte ein Geständnis ab. Zweitens: Er hat sich selbst bei dem Unfall womöglich dauerhaft körperlich geschadet. Und drittens: Einen Teil des bei dem Zusammenprall entstandenen Sachschadens in Höhe von 2500 Euro muss er von seinem kargen Einkommen bezahlen.
Das monatliche Budget des Mannes wird sich künftig noch mehr minimieren. Die Richterin verurteilte ihn zur Zahlung von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro (1050 Euro). Er bekam außerdem eine Führerscheinsperre von zwölf Monaten und darf drei Monate nicht mit dem Mofa unterwegs sein.
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