Schwandorf
16.11.2018 - 15:09 Uhr

Tricksereien nur selten geahndet

Die rund 3800 Betriebe im Landkreis Schwandorf müssen nur äußerst selten mit einer Arbeitszeit-Kontrolle der Behörden rechnen. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Für Beschäftigte in der Gastronomie gehört Nachtarbeit zum Alltag. Das Arbeitszeitgesetz soll sie vor extremer Belastung schützen. Doch Behörden kontrollieren nur sehr selten, ob das Gesetz eingehalten wird, kritisiert die Gewerkschaft NGG. Bild: exb
Für Beschäftigte in der Gastronomie gehört Nachtarbeit zum Alltag. Das Arbeitszeitgesetz soll sie vor extremer Belastung schützen. Doch Behörden kontrollieren nur sehr selten, ob das Gesetz eingehalten wird, kritisiert die Gewerkschaft NGG.

Nach NGG-Angaben führte die Bayerische Gewerbeaufsicht im vergangenen Jahr landesweit lediglich 4367 Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch. Dabei deckten die Beamten 2895 Verstöße auf. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Prüfungen um 31 Prozent zurück. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Susanne Ferschl. Das Schreiben liegt der Gewerkschaft vor.

Rein rechnerisch wird ein Betrieb im Freistaat demnach nur alle 85 Jahre kontrolliert, kritisiert NGG-Geschäftsführer Rainer Reißfelder: "Die Zahlen sind schockierend. Das Arbeitszeitgesetz ist eines der wichtigsten Schutzgesetze, das die Beschäftigten haben." Es könne nicht sein, dass die Behörden ihre Kontrollen "ausgerechnet in einer Zeit zurückfahren, in der Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit immer stärker zunehmen", so die NGG Oberpfalz.

Ohne eine echte Kontrolle drohe das Arbeitszeitgesetz zu einem bloßen "Papiertiger" zu werden. Das sei gerade auch mit Blick auf die Digitalisierung ein großes Problem. "Viele Beschäftigte im Kreis Schwandorf müssen immer flexibler arbeiten und teils ständig für den Chef erreichbar sein. Da ist es umso wichtiger, dass sie auch mal Luft holen können", sagt Reißfelder. Nicht ohne Grund schreibe das Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang der Arbeit vor.

Letztlich gehe es dabei um die Gesundheit der Menschen. Laut Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) steigt das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an. Wer regelmäßig nachts oder im Schichtdienst arbeitet, hat danach auch ein erhöhtes Risiko, am Herzen oder an Diabetes zu erkranken. Aktuell arbeitet bereits jeder Neunte länger als 48 Stunden in der Woche, so das Statistische Bundesamt.

Einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert, erteilt Rainer Reißfelder eine klare Absage. "Flexible Lösungen, die für die Betriebe und die Beschäftigten passen, lassen sich per Tarifvertrag vereinbaren", so der Gewerkschafter. In Branchen wie dem Gastgewerbe und der Ernährungsindustrie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt.

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