Schwandorf
20.02.2022 - 11:09 Uhr

Umtausch der Führerscheine zügig angehen

Die Führerscheinstelle Schwandorf appelliert: Die 1953 bis 1958 Geborenen sollen trotz Fristverlängerung nicht zu lange warten.

Alle alten Führerscheine sollen bis 2033 aus dem Verkehr gezogen sein. Dann gilt EU-weit das fälschungssicherere Scheckkartenformat. Symbolbild: as
Alle alten Führerscheine sollen bis 2033 aus dem Verkehr gezogen sein. Dann gilt EU-weit das fälschungssicherere Scheckkartenformat.

Der Bundesrat stimmte am Freitag, 11. Februar 2022, einer Regierungsverordnung zu, die den Führerscheininhabern der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente einräumt. Aufgrund den aktuellen Belastungen durch die Coronapandemie wird die Umtauschfrist für diese Geburtenjahrgänge um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verlängert. Wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung informiert, sind davon im Landkreis noch 6 100 Führerscheininhaber betroffen.

Das Interesse an einem Führerscheinumtausch ist bei der Schwandorfer Führerscheinstelle in den letzten Wochen schlagartig eingebrochen, als bekannt wurde, dass die erste Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2022 verlängert werden soll. Statt diese dafür zu nutzen, jetzt in Ruhe umzutauschen, scheint die Umtauschpflicht eher aus dem Gedächtnis verdrängt worden zu sein. Die Führerscheinstelle appelliert dringend, den Umtausch möglichst frühzeitig zu beantragen, damit lange Warte- und Bearbeitungszeiten entzerrt werden können.

Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate bestimmt. Bundesweit betrifft dies ca. 43 Millionen Dokumente. Damit nicht alle Führerscheine zum Ende der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und dadurch lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen alle alten grauen und rosafarbenen Papier-Führerscheine getauscht werden, welche bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Den Anfang machen die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958. Die ursprünglich angedachte Umtauschfrist wird nun vom 19. Januar 2022 auf den 19. Juli 2022 verlängert. Und obwohl die erste Umtauschfrist verlängert wurde, drängt die Zeit. Bis zum 19. Juli 2022 müssen noch ca. 6 100 Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 getauscht werden und bis zum 19. Januar 2023 etwa 9 600 Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964.

Nach dem Umtausch der alten Papierführerscheine müssen in einer zweiten Stufe alle alten Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, getauscht werden.

Bei der Beantragung des Führerscheinumtauschs müssen ein aktueller Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der alte Führerschein im Original vorgelegt werden. Näheres unter "www.landkreis-schwandorf.de-Schnellgefunden: Kfz-Zulassung/Führerschein-Regelungen".

 
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