Schwandorf
03.03.2020 - 15:32 Uhr

Unbefugter Gesprächsmitschnitt

Die Polizeiinspektion Schwandorf hat eine 19-Jährige wegen eines Vergehens der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes anzeigt. Grund: Sie hatte eine Vernehmung aufgenommen.

Es ist nicht erlaubt, eine polizeiliche Vernehmung ohne Wissen der Beamten aufzunehmen. Symbolbild: Armin Weigel/dpa
Es ist nicht erlaubt, eine polizeiliche Vernehmung ohne Wissen der Beamten aufzunehmen.

Bereits im Dezember des Vorjahres war die junge Dame aus Schwandorf in den Diensträumen der Polizeiinspektion vorstellig und wollte sich hinsichtlich der Rücknahme ihres Strafantrages einer zuvor erstatteten Strafanzeige beraten lassen. Das Gespräch mit dem diensthabenden Beamten nahm die 19-Jährige heimlich und ohne Wissen des Polizisten mit ihrem Handy auf. Die Aufnahme leitete sie im Anschluss an die damalige Gegenpartei als Beweis dafür weiter, dass sie ihren Strafantrag zurückgenommen habe. Die Gegenpartei wiederum führte den Mitschnitt bei der eigenen Anhörung vor der Polizei ins Feld.

 
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