Diesmal musste ein 23-Jähriger auf die Anklagebank. Er hatte, so lautete der Vorwurf, über mehrere Monate des letzten Jahres hinweg rund 1300 Euro an Arbeitslosengeld von der Behörde erhalten und dabei angeblich verschwiegen, dass er immer wieder einmal Lohn aus gelegentlicher Tätigkeit als Sicherheitswachmann bezog.
Vor dem Schwandorfer Amtsrichter Thomas Heydn offenbarte sich: Der 23-Jährige stand quasi auf Abruf bereit, wurde stundenweise eingesetzt und erhielt dafür Beträge, die im Schnitt bei knapp über 100 Euro im Monat lagen. "Das haben die auch gewusst beim Job-Center", ließ er mit Hinweis auf schon früher erfolgte Unterstützungsleistungen wissen. Deswegen sei es im neuerlichen Fall von ihm auch nicht explizit in einen Antragsbogen geschrieben worden. Doch das, wurde ihm vorgehalten, hätte er tun müssen.
Obwohl er einen Bediensteten der Behörde vernahm, blieben für Richter Heydn einige Umstände völlig unklar. Deshalb will er nun noch eine Frau hören, die beim Job-Center ebenfalls mit der Bewilligung von Unterstützungsleistungen an den 23-Jährigen befasst war. Deshalb wurde das Strafverfahren vorläufig ausgesetzt. Mit der ratenweisen Rückzahlung ist unabhängig davon unterdessen begonnen worden.












 
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