Vermehrt Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Schwandorf

Schwandorf
09.05.2023 - 11:18 Uhr

Im Landkreis Schwandorf wurden in den vergangen Monaten zahlreiche tote Wildvögel gefunden, die positiv auf Geflügelpest getestet wurden. Was ist zu tun, wenn man selber einen toten Vogel findet? Das Landratsamt gibt Empfehlungen.

Im Landkreis Schwandorf – hier ein Symbolbild aus Norddeutschland – ist die Geflügelpest bei Wildvögeln ausgebrochen.

In den vergangenen zwei Monaten wurden im Landkreis Schwandorf vermehrt und mit örtlichen Schwerpunkten tote Wildvögel gefunden. Wie das Landratsamt nun mitteilt, ergaben Beprobungen auf Geflügelpest meist positive Ergebnisse. Entsprechende Funde gab es vor allem im Bereich der Naab bei Dachelhofen, am Steinberger See und Klausensee, im Weihergebiet zwischen Katzdorf und Klardorf, im Gebiet des Eselweihers bei Teublitz und im Raum Burglengenfeld. "Aufgrund der Befunde steht fest, dass die Geflügelpest in diesen Bereichen bei den Wildvögeln vorhanden ist", schreibt Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl.

Theoretisch besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Geflügelpest bei Wildvögeln Sperrgebiete einzurichten. Davon wird in Bayern und Deutschland jedoch kein Gebrauch gemacht. Der Grund: Die geltenden Regeln reichen bei entsprechender Beachtung aus. "Der im Landkreis Schwandorf stets nachgewiesene Virustyp H5N1 stellt nach derzeitigem Stand keine Gefahr für den Menschen dar", schreibt Prechtl weiter. Dies gelte generell für die in Deutschland, Europa und weltweit momentan kursierenden Typen des Geflügelpest-Virus.

Die Untersuchungsinstitute in Deutschland und ihre Partner beobachten die Situation sehr genau, um im Fall von Änderungen sofort entsprechend reagieren zu können. Es sind aber nach Ansicht der Fachleute doch einige Schritte nötig, damit ein für den Menschen gefährlicher Virustyp der Geflügelpest entstehen kann, weshalb die Wahrscheinlichkeit dafür als nicht sehr hoch eingeschätzt wird.

Das Landratsamt gibt dennoch einige Empfehlungen:

  • Tote Wasservögel, Raubvögel und Aasfresser sollten beim Veterinäramt gemeldet werden, damit sie unschädlich beseitigt werden. Es ist wichtig, dass diese Kadaver aus der Natur entfernt werden, weil sich andere Tiere daran infizieren können.
  • Kadaver sollten nur mit Einmalhandschuhen berührt werden. Näherer Kontakt ist möglichst zu vermeiden.
  • Halter von Hausgeflügel sollten dringend darauf achten, dass jeglicher direkte und indirekte Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird. Deshalb sollten sie ihre Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, soll für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Halter von Hausgeflügel sollten bei verdächtigen Erscheinungen wie Apathie, Fressunlust, Durchfall oder Atemnot, ungewöhnlich hohen Verlusten, starkem Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme einen Tierarzt verständigen, um die Ursache abzuklären.

Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind nach wie vor bayernweit verboten. Davon ausgenommen sind reine Tauben-Schauen. Für weitere Informationen steht das Veterinäramt unter 09431/471-236 zur Verfügung.

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