Schwandorf
03.02.2021 - 10:30 Uhr

Verstärkte Maßnahmen gegen die Geflügelpest

Um die Ausbreitung der Vogelgrippe möglichst zu vermeiden, hat das Landratsamt Schwandorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Geflügelhalter müssen sich nun an einige Vorgaben halten.

Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung mit Vorgaben für Geflügelhalter erlassen. Archivbild: Popp
Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung mit Vorgaben für Geflügelhalter erlassen.

Für Haus- und Nutzgeflügel sollen bayernweit ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium am Freitag aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Das Landratsamt hat diese Vorgabe laut einer Mitteilung sogleich umgesetzt und in seinem Amtsblatt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie enthält Vorgaben für Geflügelhalter, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe möglichst zu vermeiden, beziehungsweise sie zumindest rasch zu erkennen.

Schwandorf05.01.2021

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis demzufolge verboten. Außerdem gilt zum Beispiel für Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen oder Schreitvögel ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis.

Das Amtsblatt vom 2. Februar ist auf der Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter der Menüauswahl „Unser Landkreis“ frei abrufbar.

 
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