Geforderte Mindestvoraussetzungen für einen staatlichen Zuschuss haben den Stein ins Rollen gebracht. Seit Januar gibt es einen "Verbund der Volkshochschulen im Landkreis Schwandorf", bestehend aus den Volkshochschulen im Städtedreieck, Nabburg, und Neunburg vorm Wald sowie den Volksbildungswerken Nittenau und Oberviechtach-Schönsee. Landrat Thomas Ebeling richtete sich in einem Schreiben nun an Oberbürgermeister Andreas Feller mit der Idee, dass sich auch die VHS Schwandorf (mit ihrer Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf-Steinberg am See) diesem Verbund anschließen soll.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Stadträte sahen am Montag keine Notwendigkeit für diesen Schritt. Die Mindestvoraussetzungen für die Förderungen erfüllt die Volkshochschule ohnehin. Gefordert werden 30 000 Teilnehmerdoppelstunden im Jahr (die VHS Schwandorf bringt es auf 50 000), 1200 Doppelstunden (3500), 2400 Teilnehmer (19 000), mindestens fünf Programmbereiche (sechs sind es in Schwandorf) sowie mindestens fünf Jahre Erwachsenenbildungs-Arbeit (die VHS Schwandorf gibt es seit 1947). Zahlen, die Andreas Wopperer (CSU) zur Ansage veranlassten: "Unsere Volkshochschule ist sehr gut aufgestellt. Das zeigt alleine der Vergleich zwischen den Mindestvoraussetzungen und dem Status quo." Kurt Mieschala (UW) sprach von einem "hervorragendem und umfangreichem Programm, das jedes Jahr aufgestellt wird". Franz Schindler von der SPD, die im Vorfeld der Sitzung auch einen Antrag einreichte, der sich gegen den Anschluss an den Verbund aussprach, argumentierte: "Mit viel Mühe ist erst ein Verbund mit den kleinen Volkshochschulen (und Volksbildungswerken; Anm. d. Red.) gegründet worden. Es war nicht einfach diesen Verbund zu organisieren. In der Phase der Entwicklung spricht gar nichts dafür, ihn wieder aufzulösen und die Stadt-VHS einzugliedern. Bei einer Abstimmung sprachen sich die Stadträte einstimmig dagegen aus, die gemeindliche Aufgabe der Erwachsenenbildung auf den Landkreis zu übertragen.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.