Patienten dürfen damit rechnen, bald wieder die hausärztlichen Praxen und die Krankenhäuser wie gewohnt aufsuchen zu können. „Die Gefahr wird nicht größer sein, als in einen Supermarkt zu gehen“, bekräftigte Versorgungsarzt Dr. (Univ. Bologna) Stephan Gilliar. Angestrebt ist, ab Mai wieder in den Normalbetrieb gehen zu können. „Durch regelmäßige Sterilisation und Kontamination wird alles getan, um die Infektionsgefahr gegen Null gehen zu lassen“, zeigte sich Gilliar zuversichtlich.
Derzeit verbreitet sich über WhatsApp und die sozialen Medien ein Kettenbrief, der vor dem Tragen von Atemschutzmasken bei Kindern warnt. Behauptet wird, dass das Tragen für Kinder unter sechs Jahren aufgrund eines Kohlendioxid-Staus gefährlich sei. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) gibt Entwarnung. Auch die Doktores im Landratsamt entlarven diesen Kettenbrief als Panikmache. „Solche Mitteilungen sollte man löschen und keinesfalls weiterleiten“, empfiehlt Gilliar. Die ab Montag geltende Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr zu tragen, gilt für alle Personen ab sechs Jahren. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet – allerdings erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren. Eltern dürfen auch Kindern unter sechs Jahren eine Maske aufsetzen. „Wenn Mama und Papa und der 8-jährige Bruder eine Maske tragen, darf auch die fünfjährige Schwester eine Maske aufsetzen“, verdeutlicht der Pressesprecher des Landratsamtes, Hans Prechtl. Kein Kind muss sich „zurückgesetzt“ fühlen.
In der Antwort auf einen Brief des Versorgungsarztes lobt Geundheitsministerin Melanie Huml die derzeit rückläufigen Neuinfektionen im Landkreis Schwandorf. Die Anzeichen einer Verlangsamung der Infektionsgeschwindigkeit seien nicht zuletzt dem engagierten Einsatz der aktiven Ärzte und Helfer vor Ort zu verdanken. Einer breiten Testung von systemrelevanten Personengruppen vermag das Ministerium aus rechtlichen, infektionsepidemiologischen und ethischen Aspekten nicht zu näher zu treten,. Wichtiger als Massentests sei es, die Infektionsketten und Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen möglichst lückenlos nachzuvollziehen. Darauf seien die Kapazitäten auszurichten. Eine Einschränkung behält sich die Ministerin vor: die gegenwärtige Lage sei sehr dynamisch und ernst und deshalb fortlaufend neu zu bewerten.
Ärztlicher Leiter Marc Bigalke, Ärztlicher Fachberater Dr. Jochen Spieß und Versorgungsarzt Dr. Stephan Gilliar lobten die gute Zusammenarbeit mit dem unter der Leitung von Dr. Daniela Hierhammer stehendem Gesundheitsamt Schwandorf.
Hans Prechtl fügt noch an, dass die Tschechische Regierung den Kreis der Personen erweitert hat, die unter klar definierten Bedingungen das Gebiet der Tschechischen Republik betreten dürfen. Der Beschluss bietet den tschechischen Bürgern die Möglichkeit, bei der Rückkehr die Quarantäne zu vermeiden, wenn ein maximal vier Tage alter negativer Test auf Covid-19 vorgelegt wird. Bei den Pendlern endet die Verpflichtung, im 14-tägigen Zyklus auszureisen. Wenn regelmäßig ein negativer Test vorgelegt wird, können sie täglich zur Arbeit fahren.













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