Seit 25. Mai gilt im südlichen Landkreis Schwandorf eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest (Vogelgrippe). Dazu gehören die Aufstallpflicht und weitreichende Transportregelungen. Für Teile des Stadtgebiets Maxhütte-Haidhof war eine Schutzzone erlassen worden, für die besonders strenge Vorgaben gelten. Diese Schutz- ist nun zur Überwachungszone abgestuft, wie die Behörde im Amtsblatt mitteilt. Die darüber hinaus bereits Ende Mai verfügte Überwachungszone bleibt weiter erhalten. Sie umfasst jeweils Teile der Gebiete der Städte Nittenau, Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz zur südlichen Landkreisgrenze hin. Die Aufstallpflicht gilt auch in der Überwachungszone, allerdings fallen gegenüber der Schutzzone (früher Sperrgebiet) weitere Vorschriften etwa zur Beförderung weg.
Die Allgemeinverfügung war erlassen worden, nachdem am 24. Mai in einem Nutzgeflügel-Betrieb auf dem Gebiet des Marktes Regenstauf (Landkreis Regensburg) die Vogelgrippe ausgebrochen war. 60.000 Tiere mussten getötet werden. Die Schutzvorschriften – etwa die Überwachungszone mit zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb – erstrecken sich auch auf den südlichen Landkreis Schwandorf.
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