Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Betrieb im Nachbarlandkreis Regensburg Ende Mai galt für Bereiche im südlichen Landkreis Schwandorf eine Allgemeinverfügung, die eine ganze Reihe von Verpflichtungen für Geflügelhalter nach sich zog. Diese Verfügung ist nunmehr aufgehoben, heißt es im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf vom 29. Juni. Demnach ist auch die zuletzt noch festgelegte Überwachungszone aufgehoben, die Teile der Gebiete der Städte Nittenau, Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz zur südlichen Landkreisgrenze hin umfasste. Die Verfügung war nötig geworden, nachdem in einem Nutzgeflügel-Betrieb im Markt Regenstauf (Landkreis Regensburg) am 24. Mai die Vogelgrippe festgestellt worden war. 60.000 Tiere mussten getötet werden. Die Schutzvorschriften – etwa die Überwachungszone mit zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb – erstreckten sich auch auf den südlichen Landkreis Schwandorf.
Zwei aus dem Herbst 2022 stammende Allgemeinverfügungen zu Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest gelten laut Amtsblatt aber unverändert weiter. Damit bleiben unter anderem Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen (außer für Tauben) im Landkreis Schwandorf weiterhin verboten.
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