Schwandorf
13.10.2021 - 17:21 Uhr

Weiterer Corona-Todesfall im Landkreis Schwandorf

Im Landkreis Schwandorf gibt es den 164. Corona-Toten zu beklagen. Unterdessen sinkt die Inzidenz leicht.

Symbolbild: Christophe Gateau

Im Landkreis Schwandorf wurden am Montag und Dienstag insgesamt 14 neue Coronafälle bekannt. Dementsprechend weist das RKI am Mittwoch eine Inzidenz von 44,5 (Montag 58,6, Dienstag 54,6) aus. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreisgebiet erhöht sich damit auf 9188. Eine zuhause lebende Person (Jahrgang 1948) ist in Zusammenhang mit Corona verstorben. Die Zahl der Personen aus dem Landkreis, die an bzw. mit Covid-19 verstorben sind, beträgt nun 164.

Das Impfzentrum in Nabburg verabreichte vom 6. bis 12. Oktober insgesamt 600 Impfungen. Hierbei wurden 185 Personen zum ersten Mal und 325 bereits zum zweiten Mal geimpft. Darüber hinaus wurden 90 Personen mit einer Drittimpfung versorgt. Die Hausärzte haben in diesem Zeitraum 1128 Mal gegen Corona geimpft. Die Gesamtzahl verteilt sich auf 304 Erst-, 573 Zweit- und 251 Auffrischungsimpfungen.

Die Ständige Impfkommission hat kürzlich für Menschen ab 70 Jahre eine Empfehlung zur Drittimpfung ausgesprochen. Diese soll frühestens sechs Monate nach Erreichen der Grundimmunisierung erfolgen. Grund für diese Empfehlung ist, dass im höheren Alter die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer ausfällt und Impfdurchbrüche häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen können. Um eine Drittimpfung im Impfzentrum verabreicht zu bekommen, ist aus logistischen Gründen eine telefonische Terminvereinbarung unter 09433/318 9510 notwendig. Die Telefon-Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr besetzt.

Die aktuellen Öffnungszeiten des Impfzentrums in Nabburg lauten wie folgt: Donnerstag mit „After Work Impfaktion“ 11 bis 15 und 16 bis 20 Uhr; Freitag 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr; Samstag 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr; Sonntag 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr.

Vom 4. bis 10. Oktober wurden an den Schnellteststellen insgesamt 1721 Testungen gemacht, was einem leichten Anstieg gegenüber der Vorwoche entspricht. Hierbei wurden vier positive Schnelltests ermittelt, wodurch sich eine „Positivquote“ von 0,23 Prozent (KW39: 0,18 Prozent) errechnet.

Zum 11. Oktober ist wie bereits mehrfach angekündigt die neue Testverordnung wirksam geworden. Erwartungsgemäß zeigt sich laut Landratsamt bereits sowohl in den Terminreservierungen als auch im aktuell laufenden Betrieb der Teststellen ein signifikanter Rückgang des Bedarfes, der auf die nun eingetretene allgemeine Kostenpflicht zurückzuführen sein dürfte. Eine erste Auswertung der Testgründe ergab bislang folgendes Bild: 50 Prozent Selbstzahler (nicht mehr anspruchsberechtigt gemäß TestV). Die andere Hälfte war noch anspruchsberechtigt gemäß TestV: 13 Prozent Schwangerschaft/stillend; 29 Prozent unter 18 Jahre; 4 Prozent Kontaktpersonen, 2 Prozent medizinische Kontraindikationen und 2 Prozent sonstige anspruchsberechtigte Gründe. "Zwar besteht in Einzelfällen noch Erklärungsbedarf, der überwiegende Teil der an den Teststellen vorstellig werdenden Bürger zeigt sich jedoch über die eingetretenen Änderungen bereits gut informiert", berichtete der stellvertretende Landratsamtssprecher Manuel Lischka.

Zuletzt trat häufig die Frage auf, an welche Teststation man sich mit Erkältungssymptomen wenden kann. Das Landratsamt weist darauf hin, dass für die Testung von symptomatischen Personen ausschließlich die Arztpraxen zuständig sind. Die PCR-Teststation des Landkreises sowie die Schnellteststationen der Hilfsorganisationen können lediglich von symptomfreien Personen in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang erging nochmals der Hinweis, dass die PCR-Teststation des Landkreises ausschließlich Anspruchsberechtigten von kostenfreien Tests vorbehalten ist. Hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere und stillende Mütter sowie Personen, denen eine Impfung aufgrund einer Kontraindikation nicht möglich ist.

Oberpfalz25.05.2022
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.