Mit 318 Fällen vom Dienstag und 162 Erstmeldungen vom Mittwochvormittag stieg die Gesamtzahl der Corona-Infektionen, die seit Beginn der Pandemie im Landkreis Schwandorf verzeichnet worden sind, auf 51 457. Die Sieben-Tage-Inzidenz fiel von 927,4 (Dienstag) auf 897,1 (Mittwoch).
In die offizielle Statistik der mit oder an Corona Verstorbenen gehen zwei weitere Todesfälle ein. Deren Zahl erhöhte sich damit auf 275. Es handelte sich um eine 89- und eine 96-jährige Frau, die beide geimpft waren und zu Hause gelebt hatten.
Eine neue Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die am Mittwoch in Kraft trat, führt zu geänderten Regeln für die Quarantäne von engen Kontaktpersonen und die Isolation von positiv Getesteten. Für Kontaktpersonen gelten laut Landratsamt keine zwingenden Quarantänepflichten mehr, sondern die Aufforderung zur Eigenverantwortung. Für positiv getestete Personen ist ein Ende der Isolation bei mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit frühestens nach fünf Tagen und nicht erst frühestens nach sieben Tagen möglich. Die neue Allgemeinverfügung regelt auch, was für Personen gilt, die sich aktuell in Quarantäne oder Isolation befinden. Die Quarantäne für Kontaktpersonen endet ab Mittwoch, 13. April. Auch für Personen, die bereits positiv getestet sind, richtet sich die Beendigung der Isolation nach den neuen Regeln.















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