Reiner Routinefall: Beamte der Autobahnpolizei errichteten auf einer Brücke über die A 93 bei Teublitz eine Radaranlage zur Abstandsmessung. Dann kam am 30. Mai letzten Jahres um 13.18 Uhr einer, der mit 99 Stundenkilometern unterwegs war und die Vorschriften nicht einhielt. Da machte es "klick" in den Kameras, und ein Bußgeldbescheid folgte. Der 40-Jährige legte postwendend Einspruch ein und schickte jetzt, was rechtlich gestattet ist, seinen Anwalt Franz-Josef Köstler (Amberg) zum Verfahren vor der Amtsrichterin Franziska Bücherl. Die Juristin zitierte aus den Protokollen und mutmaßte: "Eigentlich ist doch alles klar." Nein, das sei es nicht, befand der Verteidiger, und zählte der Reihe nach auf, was seinem Mandanten zur Sorge über die Rechtmäßigkeit Anlass gab. Erstens: Liege denn ein Nachweis dafür vor, dass die eingesetzten Kontrolleure in ausreichendem Maß geschult worden seien? Zweitens: Wurde ein Modul verwendet, das in den Kameras die Einzelaufnahmen bei Abstandsverstößen gewährleistet? Und drittens schließlich: "Der Mann hat Zweifel an der Messung, ohne diese Zweifel zu konkretisieren." Die Richterin blieb gelassen. Sie klärte über Zeugen: Die Schulung zur Eignung als Kontrolleur war vorhanden. Sie wurde verlesen. Auch das fragliche Modul befand sich in den Apparaten. Und Zweifel an der generellen Rechtmäßigkeit erübrigten sich. Da nahm der Anwalt den Einspruch zurück und hörte, dass sein Mandant nicht erstmals als Verkehrssünder ins Register kam.
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