Eine Verkehrsschau mit der Polizei ist bereits über die Bühne gegangen. Nun hat der Schwarzacher Gemeinderat das Verkehrskonzept für Altfalter in Form gebracht. Vor allem im südöstlichen Umfeld des Friedhofs ist eine klare Vorfahrtsregelung erforderlich.
Wie aus dem Bericht des Verkehrssachbearbeiters der Polizeiinspektion Nabburg, Markus Bruckmeier, hervorgeht, wurden im Ortsteil Altfalter teilweise Innerortsstrecken ohne erkennbares Verkehrskonzept als Vorfahrtsstraßen beschildert.
Durchgängig Vorfahtsstraße
Das Gremium schloss sich bei der Sitzung im Vereinsheim in Schwarzach den Vorschlag des Sachbearbeiters an, die Eichelbergstraße durchgängig als Vorfahrtsstraße zu beschildern. Erfahrungsgemäß folgt der Durchfahrtsverkehr dem Verlauf der Vorfahrtsstraße. Falsches Abbiegen in die Straße "Am Bleischacht" und in die "Schloßstraße" können mit dem neuen Konzept dann vermieden werden.
Zur weiteren Kenntlichmachung als Vorfahrtsstraße ist zusätzlich folgende wegweisende Beschilderung anzubringen: Von der Staatsstraße 2159 kommend ist auf der Eichelbergstraße vor der Einmündung der Schloßstraße das Fahrziel "Unterauerbach" und von Unterauerbach kommend an der Kurve vor dem Friedhof "Schwarzenfeld" und "Schwarzach" zu beschildern.
Der Gemeinderat hatte sich auch mit dem geplanten Bodenlager östlich von Wölsendorf im unmittelbaren Anschluss an die Betriebsfläche der ehemaligen Wölsendorfer Flusspatgrube Marienschacht zu befassen. Im Bereich der Flotationssandhalde auf dem Areal der geschlossenen Grube beginnen Ende 2021 die Sicherungsarbeiten, informierte Bürgermeister Franz Grabinger.
10 000 Kubikmeter Erdreich
Im Vorgriff werden auf dem unmittelbar benachbarten, angepachteten rund einen Hektar großen Acker natürliche, unbelastete Böden (Qualität Z O) aus betrieblichen Erweiterungsmaßnahmen der Pharma Stulln für den Einbau einer Abdeckschicht bereit gestellt. Der Betrieb des Bodenlagers ist maximal für ein Jahr - zwischen Mai 2021 und Mai 2022 - festgelegt. Auf der vorgesehenen Fläche werden höchstens 10 000 Kubikmeter extern zugelieferten Bodens abgelagert.
Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt der Rückbau und das beanspruchte Gebiet wird wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Die Anregung aus der Mitte des Gremiums, den aktuellen Zustand der Zufahrtsstraßen im gemeindlichen Bereich als Absicherung zu dokumentieren, erhielt die volle Zustimmung. Zum Antrag der Hydro Aluminium Deutschland als Rechtsnachfolgerin des letzten Betreibers, der VAW Flußspat-Chemie, wurden im Gemeinderatsgremium keine Einwände erhoben.
Die vorhandene Naabbrücke in Schwarzenfeld weist zahlreiche Bauwerksschäden auf, welche die Standsicherheit beeinträchtigen, berichtete der Bürgermeister. Um sie zu beheben, sind Eingriffe in die Natur und folglich landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Im Entwurf des Planfeststellungsverfahrens ist eine Fläche an der Schwarzach zwischen Altfalter und Schwarzach nördlich der Schwarzachbrücke vorgesehen. Diese Fläche der Gemarkung Schwarzach befindet sich im Besitz des Freistaates Bayern. Gegen die Planfeststellung bestehen seitens der Gemeinde Schwarzach keine Einwände.
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