Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Hans Gradl den Abschluss der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 bekannt: Der Verwaltungshaushalt schloss demzufolge mit rund 2,4 Millionen Euro ab, der Vermögenshaushalt mit 671 000 Euro. Die gute Nachricht: Die eigentlich geplante Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt erhöhte sich merklich von 48 600 auf rund 361 000 Euro. Außerdem war eigentlich vorgesehen, dass die Gemeinde auf ihr "Erspartes" - die Rücklagen - zurückgreifen muss. Doch der vorgesehene Griff in den "Sparstrumpf" in Höhe von rund 910 000 Euro verringerte sich deutlich. Am Ende schrumpfte die Rücklage nur um etwa 149 000 Euro.
Angesichts des Berichtes für das Haushaltsjahr 2018 verwies Gemeinderätin Karin Scheuerer-Pamler auf teilweise hohe Ansätze im Etat. Diesen stünden oftmals sehr geringe Rechnungsergebnisse gegenüber. "Der Haushaltsplan ist ein Plan", antwortete Gradl. Die anfallenden Ausgaben seien nicht so genau vorhersehbar. Die genehmigungspflichtigen Überschreitungen erhielten die Zustimmung.
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss überprüfte außerdem die Jahresrechnungen von 2011 bis 2018. In diesem Zeitraum bescheinigten die Prüfer der Gemeinde eine geordnete Haushaltsführung. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit seien bei der Haushaltsführung regelmäßig beachtet worden. "Die Entlastung kann ausgesprochen werden", lautete das Fazit von Georg Mayer. Alle erforderlichen Beschlüsse fasste das Gremium einstimmig. Den Antrag des Vorsitzenden, für den ausgeschiedenen Gemeinderat Ludwig Röhrer ein Ersatzmitglied zu benennen, lehnte der Gemeinderat ab.
Ein weiterer Punkt der Tagesordnung befasste sich mit den Erschließungsbeiträgen. Die Gemeinde erhebt sie derzeit nämlich auf der Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 1980. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverbandes empfahl der Kommune deshalb in seinem Bericht zu den Jahresrechnungen 2014 bis 2017, die Satzung neu zu erlassen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf ein Muster des Bayerischen Gemeindetages. Dieses entspreche dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung.
Des Weiteren stellt der Prüfungsverband fest, dass ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 1990 im Widerspruch mit der derzeit gültigen Erschließungsbeitragssatzung steht. Hier ging es um eine pauschale Abrechnung der Kosten für die Straßenentwässerung pro laufendem Meter. Der Erschließungsaufwand müsse jedoch nach den tatsächlichen Kosten ermittelt werden. Das Gremium hob deshalb mit einer Gegenstimme den Grundsatzbeschluss vom 11. Juni 1990 auf. Die Abrechnung erfolgt künftig nach der jeweils gültigen Erschließungsbeitragssatzung.
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