Schwarzach
14.07.2019 - 12:21 Uhr

Kein Hochwasserschutz nötig

Die Teil-Bürgerversammlung für Schwarzach bringt eine Überraschung zum Hochwasserschutz mit sich. Die Vertreter des Wasserwirtschaftsamts Weiden präsentieren genaue hydraulische Berechnungen und Höhenvermessungen zum weiteren Vorgehen.

Bauoberrat Andreas Ettl, Projektleiter Christoph Hartmann und Bürgermeister Hans Gradl (von links) sprachen bei der Teil-Bürgerversammlung über den Hochwasserschutz an der Schwarzach. Bild: ohr
Bauoberrat Andreas Ettl, Projektleiter Christoph Hartmann und Bürgermeister Hans Gradl (von links) sprachen bei der Teil-Bürgerversammlung über den Hochwasserschutz an der Schwarzach.

Bürgermeister Hans Gradl begrüßte im Café Müllnerhof unmittelbar von der Schwarzach betroffene Anlieger, einige Gemeinderäte und die Spitze der Verwaltungsgemeinschaft mit Kathrin Schwarz und Lena Baumeister zur Teil-Bürgerversammlung. "Bereits Ende Oktober 2017 hat das Wasserwirtschaftsamt Weiden die Planung für den Hochwasserschutz in Schwarzach bei Nabburg an das Ingenieurbüro Kubens aus Nürnberg vergeben", erklärte Bauoberrat Andreas Ettl. Diese diente als grobe Abschätzung der Betroffenheit bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis. Sie erbrachte folgendes, geschätztes Ergebnis: Das Schadenspotenzial liege bei etwa 1,4 Millionen Euro, und laut Studie ergeben sich als Baukosten 230 000 Euro.

Das Ingenieurbüro Kubens bestimmte nun, so der Sprecher, im ersten Planungsabschnitt das exakte Überschwemmungsgebiet mittels hydraulischer Berechnungen.

Mithilfe einer Powerpointpräsentation stellte Projektleiter Christoph Hartmann die genauen Höhenvermessungen für die betroffenen Anlieger vor: Untere Dorfstraße: Zwei Wohngebäude und eine Stallung, Anwesen mit Nebengebäude. Scheune und Garage; Müllner Hof: Hauseingänge und Fensteröffnungen oberhalb des Wasserspiegels Am Eisenhammer, Gartenhaus, Zufahrt und Wohngebäude (baufällig); Bauhof: Lagerhalle, Bürogebäude und Unterstellhalle; Unterauerbacher Straße: Hauseingänge liegen oberhalb des Wasserspiegels, zwei Wohngebäude und eine Stallung mit Nebengebäuden; Hauptstraße 21 und 23: keine Wohngebäude betroffen.

Die Berechnungen ergaben für die vereinzelten Anlieger eine geringfügige Betroffenheit. Die Höhenvermessung der Hauseingänge erbrachte folgendes Resultat: Auch bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis dringt kein Wasser in die Wohnbebauungen ein. Für Leben und bedeutende Sachwerte besteht keine Gefahr. Das Schadenspotenzial ist bedeutend geringer als die Baukosten.

Das Fazit lautete: Der Hochwasserschutz wird nicht weiter verfolgt. Die Beteiligungsleistung (35 Prozent) in Höhe von 5 000 Euro für die Gemeinde entfällt. Das Bauen und die Lagerung von abschwemmbaren oder wassergefährdenden Stoffen oder Gegenständen ist im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet grundsätzlich verboten.

In der Diskussion sprachen die Teilnehmer auch Verlandungen der Schwarzach in bestimmten Bereichen an. Die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Weiden sagten eine Augenscheinnahme mit betroffenen Anrainern zu. Bürgermeister Hans Gradl bedankte sich für die umfassende, detaillierte Darstellung und merkte an: "Wir sind doch nicht so betroffen, wie befürchtet. Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden."

 
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