Mit dem Neubau eines Musikladens, der Erschließung und dem zurückgezogenen Bauantrag für drei Mehrfamilienhäuser befasste sich der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss des Marktes Schwarzenfeld gleich drei Mal bezüglich des Gebiets um die Böttgerstraße.
Einig waren sich die Mitglieder des Bauausschusses, den Auftrag für die Erschließung der Stichstraße Böttgerstraße zu vergeben. Dies war auch der Grund, weshalb ein Bauherr seinen Antrag auf Bebauung des Grundstücks mit drei Mehrfamilienhäusern vor der Sitzung zurück zog. Erst wenn die Erschließung abgeschlossen ist, kann eine fundierte Planung des Bauvorhabens erfolgen. Einige Zuhörer waren offensichtlich nur dieses Antrags wegen gekommen und verließen vorzeitig die Sitzung wieder.
Des weiteren lag dem Ausschuss auch ein Antrag auf Errichtung eines Bistros und eines Musikladens vor. Das betroffene Grundstück liegt zum Teil innerhalb des Bebauungsplans " Ruitäcker-Streitfeld", der überwiegende Teil innerhalb bebauter Ortsteile. Hier sah der Ausschuss kein Problem für das gemeindliche Einvernehmen. Der Anschluss an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen erfolgt im Zusammenhang mit der geplanten Erschließung der Böttgerstraße. Die Zahl der Stellplätze wurde nach Ansicht der Verwaltung etwas zu knapp bemessen. Da aber genügend Platz auf dem Baugrundstück vorhanden ist, werde die Ausweisung weiterer Stellplätze wohl kein Problem sein. Die beabsichtigten Öffnungszeiten stimmen nach Ansicht des Ausschusses nicht mit dem in Schwarzenfeld geltenden Ladenschlussgesetz überein.
Nur sehr vorsichtig formulierte Bürgermeister Manfred Rodde die Antwort auf die Frage eines Ausschussmitglieds, ob den mit Altlasten im Bereich der Böttgerstraße zu rechnen sei. Wahrscheinlich werde man Altlasten finden, so die Antwort, mit der der Fragesteller und die weiteren Ausschussmitglieder zufrieden waren.
Bereits in der Dezember-Sitzung hatte der Marktrat in der nichtöffentlichen Sitzung über die Einziehung eines Teils der Siemensstraße in einer Länge von 27 Metern beraten und diese mit Schreiben vom 21. März 2019 auch ortsüblich bekannt gemacht. Kurz vor der Sitzung ging ein schriftlicher Widerspruch ein. Außerdem lag eine telefonische Anfrage vor. Beide Einwände befassten sich mit der Wendemöglichkeit in der dann verkürzten Straße. Mit Einziehung der Teilfläche fällt der bisher vorhandene Wendehammer weg. Eine geplante Fläche für die Anlage einer alternativen Wendemöglichkeit steht nach Mitteilung des Eigentümers in den nächsten zwei Jahren nicht zur Verfügung. Damit war der von der Verwaltung vorbereitete Beschlussvorschlag, der die Einziehung der Straße und die Anlage eines neuen Wendehammers vorsah, hinfällig. Der Ausschuss einigte sich darauf die Entscheidung zurück zu ziehen.
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