Der Fischotter unterliegt dem Jagdrecht und ist ganzjährig geschützt. Die Hegegemeinschaft thematisierte die Problematik des Fischräubers für die Jäger und die Teichwirte.
Fischotterberater Peter Ertl informierte die Waidmänner bei der Hegegemeinschaftsversammlung in der Miesberg-Gaststätte über die aktuelle Situation. Die Richter des Verwaltungsgerichts Regensburg kippten bekanntlich vor einem Jahr die Ausnahmegenehmigung für das Töten von Fischottern und lösten damit nicht nur bei den Teichwirten einen Sturm der Entrüstung aus. Auch der damalige Regierungspräsident Axel Bartelt übte massive Kritik am Gerichtsurteil. Nun laufe ein neues Verfahren mit "modifizierter Argumentation", so Ertl. Er ist für die Umsetzung des Fischotter-Managementplans in der südlichen Oberpfalz zuständig.
In den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz sind 650 Fischotter registriert. Berater Peter Ertl hält eine Regulierung für notwendig und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Doch die Tier- und Naturschutzverbände verhinderten bislang erfolgreich eine Entnahme der Tiere. Sehr zum Leidwesen der Teichwirte, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen.
"Der Bau von Abwehrzäunen kann bei kleineren Teichen den Zugang des Fischotters verhindern", weiß der Fischotterberater. Vor allem die Winterquartiere müsse der Teichwirt vor dem Zugriff des Räubers schützen. Die Baumaßnahmen können mit Zuschüssen des EU-Förderprogramms EMFF (Europäischer Meeres- und Fischereifonds) unterstützt werden. Für Zäune, die nach den Vorgaben des Fischotterberaters errichtet werden, erhält der Teichwirt die Hälfte der Kosten ersetzt. Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.
Für Schäden, die trotz Zäune entstanden sind oder in Teichwirtschaften, bei denen ein Zaunbau nicht durchführbar ist, wurde ein Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat im Jahr 2016 Fischotterschäden mit 216 000 Euro, im Jahr 2017 mit 491 000 Euro, im Jahr 2018 mit 493 000 Euro, im Jahr 2019 mit 766 000 Euro und im Jahr 2020 mit 1,08 Millionen Euro ausgeglichen. Wer eine Entschädigung erhalten will, muss ein Teichbuch führen.
Die Jagdhornbläsergruppe der Hegegemeinschaft unter der Leitung von Uschi Mückl eröffnete die Versammlung mit dem Hubertus-Marsch. Die Hegegemeinschaft zählt aktuell 136 Mitglieder.













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