Bisher finden Eheschließungen je nach Teilnehmeranzahl im Trauzimmer oder im großen Sitzungssaal des Rathauses in Schwarzenfeld statt. Das berichtete Peter Neumeier, Vorsitzender der Gemeinschaftsversammlung der VG Schwarzenfeld, bei der Sitzung in der Mehrzweckhalle im Sportpark. Sein Schwarzacher Amtskollege Franz Grabinger gab dabei eine Anregung aus der Bevölkerung weiter: Der Schlossbauernhof in Altfalter könnte Paaren zusätzlich dazu dienen, den Bund fürs Leben zu schließen. „Es ist ein geeigneter Ort“, merkte Grabinger an.
Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes werden jedem Eheschließungspaar die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Ferner müssen noch die Höhe der Gebühren für die Nutzung geklärt werden. Detailfragen sind noch mit dem Trägerverein zu regeln. Franz Grabinger und sein Stellvertreter Michael Singer stehen als Trauungsbeamte zur Verfügung. Die Versammlung nahm diesen Vorschlag positiv auf: Einstimmig folgte sie der Anregung.
Die Gemeinschaftsversammlung legte auch die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer zur Bundestagswahl am 26. September fest. Wie Peter Neumeier ausführte, kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag gemäß der Bundeswahlordnung eine Entschädigung gewährt werden.
Bei der Bundestagswahl 2017 erhielten alle Wahlhelfer jeweils 35 Euro. Im Hinblick auf die mögliche Wahlhelferproblematik durch die Corona-Pandemie wurde empfohlen, das Erfrischungsgeld auf 50 Euro zu erhöhen. „Ein bisschen Anreiz soll schon sein“, bekräftigte Neumeier. Aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung sprachen Mitglieder die Mithilfe als Bürgerpflicht an. Weitere äußerten sich auch dahin gehend: „Wir sollten die 15 Euro nicht anschauen“ Bei zwei Gegenstimmen fand der Vorschlag des Vorsitzenden eine deutliche Mehrheit.
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