Der Antrag, eine Lagerhalle zu erweitern und durch eine Nutzungsänderung in ein Hotel umzuwandeln, stand bereits auf der Tagesordnung. Zur Erweiterung konnte im Dezember 2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Bei der Nutzungsänderung der Lagerhalle in ein Hotel waren das Landratsamt und die Verwaltung sich einig, dass hier ein Grenzfall vorliegt und Änderungen bei der Umnutzung notwendig sind.
Nur wenn der Betrieb als Gewerbebetrieb einzustufen ist, kann das Vorhaben am vorgesehen Ort, am Rande eines Gewerbegebietes, umgesetzt werden. Der Antrag wurde in verschiedenen Punkten geändert, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Der Betrieb soll als "Null-Service-Hotel" betrieben werden und an schnell wechselnde Gäste wie Montagearbeiter vermietet werden. Entgegen der bisherigen Planung wird keine Küchenzeile in den Zimmern vorhanden sein, sondern nur noch ein Kühlschrank und eine Stellmöglichkeit für eine Kaffeemaschine oder einen Wasserkocher. Damit könne kein dauerhaftes Wohnen mehr unterstellt werden. Personal soll nur für Reinigungs- und Wartungsarbeiten beschäftigt werden, und auch die Rezeption wird nur stundenweise besetzt sein.
Bürgermeister Manfred Rodde fasste die Umplanungen mit den Worten "Nix kochen, nix machen, nur noch schlafen" knapp und treffend zusammen. Damit sind die Voraussetzungen für einen Gewerbebetrieb gegeben, und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Mehr Fläche für Netto
Rund 20 Prozent mehr Verkaufsfläche plant der Netto-Markt in Schwarzenfeld. Dies wird durch die Versetzung einer Außenwand um sechs Meter und eine Verbreiterung des Eingangsbereichs erreicht werden. Die Vorgaben des Bebauungsplans stehen dem Vorhaben nicht im Weg, die notwendigen Befreiungen wurden bereits in einer der vorherigen Sitzungen genehmigt, und auch mit dem Einzelhandelsentwicklungskonzept steht das Vorhaben im Einklang. Die Genehmigung der Bauvoranfrage wurde bereits vom Landratsamt erteilt. Der Ausschuss sah deshalb keinen Grund, dem einen Tag vor der Sitzung eingegangenen Bauantrag das Einvernehmen nach Prüfung durch die Verwaltung zu verwehren.
Der Neubau einer Kartoffelhalle in Frotzersicht soll zwar im Außenbereich erfolgen, ist aber ein privilegiertes Vorhaben, und öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Das Einvernehmen wurde auch hierzu erteilt.
Ein Kuriosum offenbart der Antrag auf Errichtung eines Geräteraums mit Abstellplatz. Obwohl eigentlich nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei zu errichten, muss sich sowohl die Gemeinde als auch das Landratsamt damit befassen. Die Kommune ist zuständig für die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan, die erforderlich ist, weil der Raum an einer nicht für die Bebauung vorgesehenen Stelle am Grundstück errichtet werden soll. Das Landratsamt ist für die isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuständig, weil die Grenzbebauung die zulässige Gesamtlänge überschreitet. Vonseiten der Gemeinde bestanden keinerlei Bedenken und das Einverständnis wurde erteilt.
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