Bei der KAB-Sozialberaterschulung konnten Josef Wismet, Rechtsstellenleiter, und Christa Mösbauer, KAB-Diözesansekretärin, Vorstand und Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung, in den Miesberg-Stuben Teilnehmer aus der ganzen Diözese begrüßen.
Als Vormittagsthema wurde das umfangreiche Themenfeld "Mobbing" gewählt. Als Referent konnte Dominik Peschke gewonnen werden, der hauptberuflich als IT-Dozent beim Freistaat Bayern tätig ist. Freiberuflich ist er Trainer, Coach und Supervisor und, was besonders nennenswert ist, er engagiert sich ehrenamtlich bei der KAB als Sozialberater. Seine Ausführungen baute er auf folgende Kriterien auf. Verlauf, Ursachen, Handlungsmöglichkeiten, juristische Aspekte und wo kann ich Mobbingberatung erhalten.
Was versteht man unter Mobbing? Nach der Definition von Prof Leymann, der den Mobbingbegriff in den 1980er in der Arbeitswelt eingeführt hat, versteht man eine konfliktbelastete Kommunikation unter Kollegen, Vorgesetzten, Schüler, Lehrer oder Freundeskreis. Es werden eine oder mehrere Personen systematisch, oft und während längerer Zeit, direkt oder indirekt angegriffen, was diese Menschen auch als Diskriminierung empfinden.
Peschke erklärte auch, dass es kein eindeutiges Opferprofil gibt. Mobbing kann jeden und jede treffen. Es genügt oft schon ein bestimmter Kleidungs- oder Arbeitsstil, persönliches Auftreten, Herkunft oder eine politische Einstellung die ihn zum Mobbingopfer werden lässt. Mobbing kann fatale gesundheitliche Auswirkungen haben, die manchmal auch zum Suizid führen.
Wichtig ist es deshalb, sich frühzeitig um Hilfe von Außenstehenden zu bemühen. Möglichkeiten sind Rechtsberatungen bei Gewerkschaften. Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen aufzusuchen. Der Referent empfiehlt, ein Mobbingtagebuch zu führen und die Vorgänge aufzuzeichnen.
Weitere Deeskalierungsmöglicheiten sind: Auszeit nehmen, Urlaub oder Kur antreten. Eine Möglichkeit wäre auch, Kollegen um Mithilfe bitten. Peschke erklärte, dass das sehr selten gelingt, weil die Furcht groß ist selber ein Opfer zu werden. Der Referent meinte, bei frühzeitigem Coaching kann es durchaus gelingen, die Situation in den Griff zu bekommen, so dass und ein normaler Umgang zwischen den Akteuren wieder möglich ist.
Im Nachmittagsteil erläuterte Josef Wismet die Besonderheiten die bei einem Minijob zu beachten sind. Wismet erklärt wie man auch im Minijob durch Pflichtbeiträge mehr Leistung in der Rentenversicherung erhält. Auch Lohnfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall, sowie Erholungsurlaub ist gesetzlich für Minijobber verankert.
Christa Mösbauer erläuterte im Anschluss die aktuellen Rechtsänderungen bei der Stabilisierung des Rentenniveaus, bei der schrittweisen Verlängerung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente.













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