Die Keime wurden bei eine routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung festgestellt. Sie überschreiten den Grenzwert der Trinkwasserverordnung, heißt es in einer von Verbandsvorsitzenden Hans Gradl unterzeichneten Mitteilung. Bis die Ursache der Verkeimung gefunden ist, wird vorsorglich in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Schwandorf angeordnet, das Trinkwasser abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen oder für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Dies gilt "bis auf weiteres für das gesamte Versorgungsgebiet". Sobald alles wieder im grünen Bereich ist, "wird die Bevölkerung umgehend davon informiert", so Gradl. Wer Fragen hat: Auskünfte erteilt der Wasserwart unter der Telefonnummer 09435/755.
Betroffen sind: Gemeinde Altendorf mit den Ortschaften Altendorf, Dürnersdorf, Fronhof, Marklhof, Murglof, Oberkonhof, Schirmdorf, Siegelsdorf, Stabhof, Trossau, Unterkonhof und Willhof; Gemeinde Schwarzach bei Nabburg mit den Ortschaften Altfalter, Auhof, Dietstätt, Furthmühle, Oberwarnbach, Richt, Sattelhof, Schwarzach b. Nabburg, Sindelsberg, Unterwarnbach, Weiding, Wölsendorf; Markt Schwarzenfeld mit den Ortschaften Asbach, Hohenirlach, Holzhaus, Ödhof, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Zilchenricht; Markt Schwarzhofen mit den Ortschaften Altenhammer, Holzhof, Höfen bei Uckersdorf, Meischendorf, Uckersdorf, Zangenstein; Stadt Schwandorf mit den Ortschaften Charlottenhof, Freihöls, Holzhaus, Lindenlohe und Stadt Nabburg mit dem Ort Wölsenberg sowie die Gemeinde Niedermurach mit den Ort Pertzolzhofen.













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