Schwarzhofen
10.06.2018 - 16:37 Uhr

Markt mahnt Hundehalter

Der Ärger über freilaufende Hunde reißt nicht ab. Der Verwaltung werden weiterhin Streuner aus Hauptort und Ortsteilen gemeldet. Unverbesserlichen Halter droht der Markt nun mit Bußgeld.

Laut einer Pressemitteilung der Gemeinde hätten sich mehrere Anwohner - sowohl aus dem Innerortsbereich als auch aus den Ortsteilen - über freilaufende Hunde beschwert. Die Tiere streunen auch in fremden Gärten und Grundstücken umher und benutzen diese als "Hundeklos".Von einem "sehr großen Ärgernis" schreibt die Verwaltung, wenn Grundstücksbesitzern und Bauhof-Arbeitern beim Mähen privater Grundstücke oder öffentlicher Flächen die Häufchen um die Ohren fliegen.

Zudem seien die Tiere eine Gefahr für die Bürger, vor allem für spielende Kinder, Radfahrer und Wanderer. Vielfach fühlten sich Nachbarn und Passanten durch frei laufende Hunde – besonders in manchen Dörfern – verunsichert oder bedroht. Der Markt habe Kenntnis über konkrete Fälle, in denen sich Kinder durch Vierbeiner, die nicht angeleint waren oder aus einem Grundstück auf die Straße zu laufen drohten, stark verängstigt fühlten. Der Markt weist darauf hin, dass sich Hunde in bestimmten Situationen anders verhalten, als es Herrchen und Frauchen einschätzen.

Mittlerweile hätten auch schon Naturschutzverbände auf den Missstand hingewiesen. Im Bereich der Schwarzachauen würden nicht angeleinte Hunde die vielfältige Vogelwelt durch ihr natürliches Aufspürverhalten stören. Die brütenden Vögel würden aufgescheucht, die Gelege erkalten oder werden zerstört.

Daher weist die Marktgemeinde nochmals darauf hin, dass es verboten ist, Hunde umherstreunen zu lassen. Auch die Verunreinigung von Privatgrundstücken sowie öffentlicher Plätze, Gehsteige und Straße durch Hundekot sei verboten. Hundehaltern, die ihrer Pflicht nicht nachkämen, drohe ein empfindliches Bußgeld. Die Besitzer seien verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nicht unbeaufsichtigt umherlaufen und dass ihre „Hinterlassenschaften“ ordnungsgemäß entsorgt werden.

Zusätzlich wird darum appelliert, in der Brut- und Setzzeit zwischen 1. April und 15. Juli auf bodenbrütende Vögel und weitere Tiere Rücksicht zu nehmen, und den Vierbeiner nicht frei laufen lassen. Damit könnten Hundehalter einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten.



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