Schwarzhofen
03.12.2018 - 15:09 Uhr

Marktplatz ohne Parkzeiten

Auf dem Marktplatz wird das Parken zeitlich nicht eingeschränkt. Vorerst zumindest. Nach einer "Einlaufzeit" von vier Monaten will der Marktrat das Thema nochmal beleuchten.

Vorerst bleibt es beim dringenden Appell an die Grundstücksbesitzer, die eigenen Autos nicht auf dem Marktplatz dauerhaft zu parken. Das Thema "Parkscheibenregelung für den Marktplatz wurde um vier Monate vertagt, in der Hoffnung, dass die Vernunft siegt. Bild: kö
Vorerst bleibt es beim dringenden Appell an die Grundstücksbesitzer, die eigenen Autos nicht auf dem Marktplatz dauerhaft zu parken. Das Thema "Parkscheibenregelung für den Marktplatz wurde um vier Monate vertagt, in der Hoffnung, dass die Vernunft siegt.

Der Tagesordnungspunkt "Anordnung eines Zonenhalteverbots auf dem Marktplatz mit Parkscheibenregelung" sorgte in der jüngsten Marktratssitzung für reichlich Diskussionsstoff und lockte auch zahlreiche Zuhörer in den Sitzungssaal. "Nachdem die Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2040 für den Verkehr freigegeben wurde und die neuen Parkregelungen zum Tragen kamen, zeigte sich, dass Anlieger der Neunburger Straße nun den Marktplatz als Dauerparkplatz für Ihre Kraftfahrzeuge nutzen", informierte Bürgermeister Maximilian Beer.

Beschwerden

Dies habe bereits Beschwerden von Kirchgängern und Geschäftsinhabern zur Folge, so der Bürgermeister. Um zu gewährleisten, dass auch weiterhin Parkraum für die Kirchgänger und Kunden der umliegenden Geschäfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, könnte auf dem gesamten Marktplatz nur noch ein zeitlich begrenztes Parken eingeführt werden.

Damit auch Parkraum während der Messen am Wochenende bzw. in den Abendstunden zur Verfügung steht, sollte das zeitlich begrenzte Parken für alle Wochentage gelten. Als zeitliche Beschränkung sollte analog der derzeit gültigen verkehrsrechtlichen Anordnung für die Parkplätze entlang der General-Stephan-Straße und der Neunburger Straße der Zeitraum von 7 Uhr bis 19 Uhr mit Parkscheibenregelung gelten. Beer schlug vor, dass die erlaubte Parkdauer drei Stunden beträgt, damit bei allen Gottesdiensten und Beerdigungen ausreichend Zeit eingeräumt wird.

Vorerst keine Änderung

Der Bürgermeister rief in Erinnerung, dass eine Drei-Stunden-Regelung bereits auf dem Parkplatz beim Pfarrheim und auf dem Parkplatz beim Anwesen Ach angeordnet wurde. Dort, wo derzeit eine Ein-Stunden-Regelung herrscht, sollte ebenfalls auf drei Stunden erhöht werden, um die geschilderten Probleme zu vermeiden bzw. zu verringern. 45 Minuten lang diskutierte der Marktrat das "Für" und "Wider", verbunden vor allem auch mit dem Appell an die Anlieger, ihre Fahrzeuge auf den eigen Grundstücken zu parken und den Marktplatz für Kirchgänger, Geschäftskunden und Besucher freizulassen. Als Bürgermeister Maximilian Beer zur Abstimmung aufrief, gab es folgendes Ergebnis: Mit 13:0 Stimmen wurde festgelegt, dass auf dem Marktplatz derzeit keine Parkzeitenregelung eingeführt wird und dieses Thema nach einer "Einlaufzeit" von vier Monaten erneut auf die Tagesordnung kommt. Ansonsten bleibt es einstweilen bei der bestehenden Beschilderung mit der festgelegten unterschiedlichen Ein- und Drei-Stunden-Regelung.

Auf diesen Parkflächen in der Neunburger Straße nahe der Metzgerei darf maximal eine Stunde geparkt werden. Das soll das Einkaufen erleichtern. Bild: kö
Auf diesen Parkflächen in der Neunburger Straße nahe der Metzgerei darf maximal eine Stunde geparkt werden. Das soll das Einkaufen erleichtern.
Schräg gegenüber in der Neunburger Straße beim Pfarrheim sind drei Stunden erlaubt. Das soll beispielsweise Kirchgängern oder Veranstaltungsbesuchern zugute kommen. Bild: kö
Schräg gegenüber in der Neunburger Straße beim Pfarrheim sind drei Stunden erlaubt. Das soll beispielsweise Kirchgängern oder Veranstaltungsbesuchern zugute kommen.
Möglichkeit der Privatförderung:

Nach Abschluss der Arbeiten zur Sanierung und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Schwarzhofen findet am Dienstag, 4. Dezember, die feierliche Eröffnung statt. Ein Festgottesdienst mit Einweihung ist für den 2. Juni 2019 im Zug des Bürgerfestes geplant. Aus Mitteln der Städtebauförderung wurden dem Markt weitere 79 200 Euro für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt ausbezahlt. Damit sind bereits 95 Prozent (635 300 Euro) der in Aussicht gestellten Mittel (669 000 Euro) ausbezahlt. In Sachen Dorferneuerung Schönau besteht weiterhin die Möglichkeit der Privatförderung. (kö)

 
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