Schwarzhofen
13.02.2025 - 16:44 Uhr

Wer sanieren möchte: Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer im Altort Schwarzhofen

Altortsanierung – Wie ist das machbar? Mit den Möglichkeiten des Städtebauförderungsprogramms soll der Ortskern Schwarzhofens wieder mit Leben und Vitalität erfüllt werden. Dafür gibt es Fördergelder.

"Wenn wir den Altort Schwarzhofen weiter voranbringen wollen, gelingt dies nur, wenn möglichst viele Grundstücksbesitzer und Anwesenbesitzer aktiv mitmachen und ihren Beitrag zur Attraktivität des Ortskerns leisten und ihr Anwesen entsprechend erhalten, erneuern oder sanieren", appelliert Bürgermeister Maximilian Beer in einer Mitteilung an die Bürger.

Er und Bauamtsleiter Volker Schneeberger richten den Blick auf Gebäudesanierungen, Schaffung von neuem Wohnraum und die Verbesserung des Wohnumfeldes, beispielsweise durch die Lösung des Verkehrsproblems in der Hauptstraße. "Während anfangs das Städtebauförderungsprogramm wenig Akzeptanz in der Bevölkerung fand, hat sich dies zwischenzeitlich zum Positiven verändert. So sind gerade entlang der Ortsdurchfahrt in Schwarzhofen zahlreiche private gelungene Sanierungsmaßnahmen oder auch Abbruchmaßnahmen durchgeführt worden, die dazu beitragen, dass das optische Erscheinungsbild des Marktes wesentlich verbessert wurde", heißt es von Seiten der Gemeinde.

Auch die Kommune bemüht sich darum. Bürgermeister Maximilian Beer nennt markante Maßnahmen: Neubau der gesamten Ortsdurchfahrt mit Schaffung von ausreichend breiten Gehwegen und Pflanzung von Bäumen; Neugestaltung des General-Stephan-Platzes und Umbau zu einer Aufenthaltszone mit künstlerischem Brunnen und Sitzgelegenheiten; komplette Neugestaltung des Marktplatzes mit Begrünung; Abbruch des Lehrnbecher-Hauses und Schaffung von Parkplätzen und eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrheim; Abbruch von zwei weiteren Gebäuden gegenüber des Pfarrheims; Schaffung öffentlicher Parkplätze in der Neunburger Straße; Abbruch des alten Bruckmayer-Brauhauses und Neubau des Schwarzachtal-Kindergartens an dieser Stelle; Abbruch des alten BayWa-Lagerhauses und der aufgelassenen Raiffeisenbank und Neubau von Feuerwehrhaus und Bauhof an dieser Stelle; Abbruch eines alten Hauses im Klosterhof und Anlegen des Friedhofweges.

Gestaltungssatzung beachten

Von Fördermitteln können aber auch alle Bürger profitieren, deren Anwesen im Altortbereich liegen. "Der Ortskern des historischen Altortes von Schwarzhofen ist seit langer Zeit in die Förderkulisse des Städtebauförderprogramms aufgenommen", erläutert Bürgermeister Beer. Er bringt die Gestaltungssatzung ins Spiel. Mit ihr werden Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet geregelt, um hier ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Allen Interessenten wird empfohlen, sich vor den Bauarbeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald einen Abzug der Gestaltungssatzung zu besorgen oder diese von der Homepage herunterzuladen, rät Bauamtsleiter Volker Steinbauer. Während der Bauarbeiten sollte sie den beteiligten Firmen überlassen werden, um zu gewährleisten, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Wer Verbesserungen an seinem Anwesen im Altortbereich umsetzen will, wird vom Markt Schwarzhofen zusammen mit dem Freistaat Bayern finanziell unterstützt. Hierfür gibt es das kommunale Förder- und Geschäftsflächenprogramm des Marktes Schwarzhofen, welches im Jahr 2015 überarbeitet und somit aktualisiert wurde. Im Rahmen dieses Programms können im abgegrenzten räumlichen Gestaltungsbereich folgende Maßnahmen gefördert werden: Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenster und Türen (maximal 10.000 Euro Förderung), Verbesserung an Dächern und Dachaufbauten (maximal 10.000 Euro Förderung), Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung (maximal 5.000 Euro Förderung). Profitieren kann man auch vom Geschäftsflächenprogramm: Für Um- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen und die Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs-, und Gastronomieflächen, einschließlich dazugehörender Neben- und Lagerräume gibt es maximal 5.000 Euro je Geschäftseinheit.

Was anerkannt wird

Anerkannt werden Baukosten sowie Baunebenkosten bis zu zehn Prozent der Baukosten. Außerdem können Selbsthilfeleistungen bis 50 Prozent der durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten gefördert werden. Die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sondern im Einzelfall vom Markt entschieden wird, beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro je Fördertatbestand durch den Markt. Daneben bestehen weitere Fördermöglichkeiten durch die Regierung der Oberpfalz.

Und wie kommt man an die Fördermittel? Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse nach dem Kommunalen Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, ist folgendes zu beachten: Wichtig ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde beziehungsweise dem städtebaulichen Berater, eine Vereinbarung eines Ortstermins mit Gemeinde, städtebaulichem Berater, Eigentümer und Architekt. Es gilt folgende Fragen zu klären: Liegt das Objekt innerhalb des Fördergebiets, welche Aussagen trifft der Sanierungs- bzw. der Maßnahmenplan, welche weiteren Aussagen sind den vorbereitenden Untersuchungen zu entnehmen? Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude? Um die Beseitigung von gestalterischen Mängeln, um Umnutzung, Abbruch und/oder Neubau? Sind die Freiflächen gestalterisch und/oder ökologisch zu verbessern? Welche gestalterischen Merkmale zum Städtebau, zu den Gebäuden und zu den Freiflächen sind zu beachten, welche Maßnahmen sind zuwendungsfähig?

Drei Kostenangebote

Nach dieser Vorabstimmung beauftragt der Eigentümer einen Architekten oder Bauhandwerker, damit dieser die entsprechenden Pläne, beispielsweise Bauantrag, Bauvoranfrage oder Werkzeichnungen ausarbeiten kann. Für die zuwendungsfähigen Bauteile holt er bei Gewerken ab 1.000 Euro drei Kostenangebote ein. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wird vom städtebaulichen Berater der Gemeinde eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme abgegeben und die Höhe des Zuschusses nach dem Kommunalen Förderprogramm vorläufig ermittelt. Nach Abschluss der Maßnahme wird vom städtebaulichen Berater/der Gemeinde eine Ortsbesichtigung gemacht und die vorläufigen Bewilligungsunterlagen auf Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Maßnahme überprüft. Abgerechnet wird auf Basis der eingereichten Rechnungen.

Hintergrund:

Förderung: So wird vorgegangen

  • Beratung: Der Markt Schwarzhofen trägt die Kosten für die städtebauliche Beratung und die Finanzierungsberatung. Städtebaulicher Berater ist Architekt und Stadtplaner Martin Popp (Telefon: 089/78792131, Mobil: 0176/21257994, E-Mail: popp[at]xostudio[dot]de). Für die ebenfalls kostenlose Finanzierungsberatung steht im Auftrag des Marktes Schwarzhofen Wirtschaftsingenieur Ernst Zobel von der Stadtbau Amberg GmbH bereit (Telefon: 09621/37831, E-Mail: zobel[at]stadtbau-amberg[dot]de). Es können auch persönliche Termine mit den genannten Ansprechpartnern vereinbart werden, um vor Ort die geplanten Maßnahmen zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten, die zu einer entsprechenden Förderung führen können, zu erörtern.
  • Unterlagen: Interessierte erhalten sie als Geheft im Rathaus Schwarzhofen oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald.
  • Ansprechpartner: Bauamtsleiter Volker Schneeberger, erreichbar unter der Telefonnummer 09672/9205-20.
 
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