Nachdem in der Juli-Sitzung die Beratung zum Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für den Ortsbereich Guttenthau-Nord wegen fehlender Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ausgefallen war, standen die Abwägungen der Behördenstellungnahmen an.
Für ein von drei Antragstellern geplantes Wohnbauvorhaben für zwei Familien, kombiniert mit einem Pferdestall, forderte das Landratsamt mittels Satzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung oder einen Vorbescheid. Das Grundstück liegt derzeit noch im Außenbereich gegenüber eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Biogasanlage. Insgesamt wurden 16 Fachstellen von der Gemeinde gehört.
Die vom Landratsamt Bayreuth angeregten redaktionelle Änderungen im Text- und Planteil werden eingearbeitet. Der Bayerische Bauernverband erachtete den Hinweis auf Duldung von Staub-, Geruchs- und Lärmemissionen durch die Landwirtschaft auf der gegenüberliegenden Straßenseite für nicht ausreichend. Diesem Umstand wird durch einen Hinweis auf die Rechtsprechung Rechnung getragen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lehnte den Satzungsentwurf ab. Begründet wurde dies mit dem nahen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit insgesamt 120 Großvieheinheiten. Das Amt sieht dessen Sicherung der Entwicklungsfähigkeit in Gefahr. Nach den Abstandsregeln für Rinderhaltung des Arbeitskreises "Immissionsschutz in der Landwirtschaft" ergeben sich Mindestabstände zu einem Wohngebiet bei von 60 bis 120 Meter. Das geplante Wohnhaus im Geltungsbereich der Satzung wäre 90 Meter entfernt. Es sollte wie auch zur bereits vorhandenen Bebauung ein Mindestabstand von 100 Meter eingehalten werden.
Der Gemeinderat stellte auf Vorschlag der Verwaltung dazu fest, dass es keine technischen Regelwerke zur Luftreinhaltung gibt, aber auf diverse Regelwerke als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden kann, die in der landwirtschaftlichen Praxis entwickelt wurden. Daraus ergibt sich für den Geltungsbereich des Satzungsentwurfes ein Mindestabstand zu einem Dorfgebiet bei 150 Großvieheinheiten von mindestens 45 und bei 175 Großvieheinheiten von mindestens 55 Meter. In den Textteil der Satzung wird entsprechend der Arbeitshilfe ein Hinweis aus der Rechtsprechung eingearbeitet.
Der betroffene Landwirt argumentierte, dass neben der Milchviehhaltung auch eine Biogasanlage betrieben wird. Lärm aus Stall und Stromerzeugung seien immer vorhanden. Er sah über den Bestandschutz für seinen Hof hinaus eine Gefahr für dessen Entwicklungsmöglichkeit. Hierzu verwies man auf die bereits beschlossene Einarbeitung und Duldungspflichten von Emissionen aus der Landwirtschaft zum Schutz des benachbarten Aussiedlerhofes mit Biogasanlage. Der Gemeinderat fasste nach dem Abwägungs- den Satzungsbeschluss einstimmig.
Bürgermeister Christian Porsch gratulierte der neuen Protokollführerin Eva Vogel zur bestandenen Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte, die sie unter den ersten 200 von 1 000 Prüflingen abschloss. Sie erhielt als Anerkennung einen Gutschein.
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