Dass man unter Alkoholeinfluss keinen E-Scooter fahren darf, hat ein 32-Jähriger entweder nicht gewusst oder es hat ihn nicht interessiert. Er war jedenfalls am Sonntagabend so mit solch einem Gefährt unterwegs. Polizeibeamte der Zentralen Einsatzdienste Bayreuth kontrollierten den Mann und beendeten die Fahrt, wie Erster Polizeihauptkommissar Jürgen Stadter von der Polizeiinspektion Bayreuth-Land schreibt. Gegen 17.30 Uhr geriet der E-Scooterfahrer in der Weidener Straße Ecke Rathausplatz in eine Verkehrskontrolle. Hierbei nahmen die Beamten starken Alkoholgeruch war. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0,56 Milligramm pro Liter. Der alkoholisierte Fahrzeugführer musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ermittlungen wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr sind eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge klassifiziert sind und somit die gesetzlichen Grenzen zum Konsum von Alkohol und Drogen gelten.
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