Als "Glück im Unglück" bezeichnet die Polizei Bayreuth-Land das Ergebnis einer allgemeinen Verkehrskontrolle: Dabei hatten nämlich Zivilfahnder bei einem Speichersdorfer Alkoholgeruch festgestellt. Der 40-Jährige hatte aber "Glück": Denn der Alkoholwert lag unter 1 Promille. Somit muss er lediglich mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einem einmonatigem Fahrverbot rechnen.
Wäre der Alkoholwert höher gewesen, wäre der Führerschein beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet worden, wie Polizeihauptkommissar Frank Scharfenberger schreibt. Somit sei der Mann noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. "Die Polizei hofft, dass der einsichtige Verkehrssünder daraus für die Zukunft gelernt hat", schließt Scharfenberger seinen Bericht.
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