Über den Arbeitsalltag eines gesetzlichen Betreuers informierte Arina Schultes beim Mitgliedertreffen der Seniorengemeinschaft "Generationen Hand in Hand" (GeHiH). Mit Beispielen legte sie dar, wie eine Betreuung zustande kommt, welche Voraussetzungen der Betreuer mitbringen sollte, welche Möglichkeiten der Betreuer hat und wie dessen Zusammenarbeit mit dem Gericht erfolgt.
Speinshart glich in dieser Woche einem Wallfahrtsort. Es hätte nicht viel gefehlt, und die Anzahl der Teilnehmer an der "Seniorenwallfahrt" ins Gemeindezentrum wäre dreistellig geworden. Vorsitzender Karl Lorenz zeigte sich daher überwältigt von der Reisefreudigkeit der Mitglieder. Ergänzend kündigte Geschäftsführerin Elisabeth Gottsche wie immer einen regen Gedankenaustausch an. Die Freude darüber, welchen Zuspruch seine Gemeinde findet, war auch Albert Nickl anzusehen. "Aus einem kleinen Pflänzchen ist eine starke Pflanze geworden", bescheinigte der Bürgermeister der GeHiH-Gemeinschaft und regte ein weiteres Treffen im "herausgeputzten Speinshart" mit einem Dorfrundgang an.
Nach einer intensiven Plauderrunde bei Kaffee und Kuchen verwies Schultes auf das Erfordernis, sich zum Zustandekommen einer Betreuung an das Betreuungsamt zu wenden. Sie beschrieb die möglichen folgenden Schritte bis hin zum Bestellen eines Betreuers durch das Amtsgericht. Erst mit einem Beschluss dazu könne dieser seine Tätigkeit aufnehmen. Für sehr wichtig hielt sie es, dass die Chemie mit dem Betreuer stimmt. Mit Interesse nahmen ihre Zuhörer Informationen über die Entschädigung ehrenamtlicher und Berufsbetreuer auf, die bei Wohnen in den eigenen vier Wänden oder in einem Heim unterschiedlich ausfällt.
"Betreuen bedeutet nicht Fahrdienste oder Pflegedienste übernehmen", versicherte Schultes und sprach von Aufgaben des Organisierens und Koordinierens. Es gelte vor allem rechtliche Angelegenheiten zu organisieren, mit denen der Betreute allerdings einverstanden sein muss. Sie nannte eine vorläufige Betreuungszeit von einem halben Jahr, nach der das Gericht entscheidet, ob "weiterhin oder gar dauerhaft betreut wird". Sollten Angehörige die Betreuung übernehmen, sei allerdings eine vorzeitige Änderung möglich. Als unbetreubar stufte die Referentin Personen ein, die "psychisch nicht ganz fit sind". Sie nannte dazu Beispiele mit ausgeprägtem Verweigerungsverhalten. Schultes kam erneut auf vermögensrechtliche Vorgaben zu sprechen, als sie Geldbewegungen von mehr als 3000 Euro ansprach, für die sie seitens des Amtsgerichtes die Zustimmung benötigt. Sollte der Betreute in einer Wohnung überfordert sein oder eine Selbstgefährdung vorliegen, könne nur eine Unterbringung in ein Heim angeregt werden. "Die Zustimmung eines Richters ist unabdingbar, da sonst Freiheitsberaubung vorliegt", gab sie zu bedenken.
Ihre rund 90-minütige Informationsfülle beendete Schultes mit allgemeinen Hinweisen zur Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen. Zu den Aufgabebereichen eines Betreuers zählte sie zusammenfassend: Gesundheit, Vermögen, Vertretung bei Behörden und Sozialversicherungsträgern, Wohnung und Aufenthalt sowie Umgang mit Geld. Eine rege Fragerunde schloss sich an. Mit einem Präsent bedankten sich Gottsche und Lorenz für den "spannenden Nachmittag" und kündigten weitere Mitgliederversammlungen an. Den musikalischen Teil übernahm die "Vorbacher Dorfmusi".














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