Schnell einig waren sich der Bürgermeister und die Ratsmitglieder bei ihrer Sitzung am 1. August darüber gewesen, wo im Friedhof künftig der Platz für Urnengräber sein soll. Doch aus dem Ansinnen, dafür eine Fläche an der Friedhofsmauer an der Seite der Staatsstraße vorzusehen, wird nun doch nichts: Wie nachträglich festgestellt wurde, befinden sich Wurzeln der früher dort stehenden Bäume unterhalb des Mauerwerks.
Würden die Urnengräber an dem vorgesehen Platz aufgestellt, müssten die Wurzeln entfernt werden, was wiederum Probleme an und mit der Friedhofsmauer nach sich ziehen würde. Da nun ein anderer Standort für die Urnengräber notwendig wird, möchte das Gremium bei einem weiteren Ortstermin am Gottesacker nochmals Überlegungen dazu anstellen.
Zum Thema "Dorferneuerung" informierte Bürgermeister Gerald Reiter, dass dazu am Dienstag, 8. Oktober, eine Bürgerversammlung stattfindet. Mit anwesend seien dann auch Vertreter des Amts für ländliche Entwicklung. Bereits jetzt stehe fest, dass die im vergangenen März vorgestellte Maßnahme im damals angedachten Umfang nicht realisiert werden könne. Dennoch sei dieses Ansinnen für eine Dorferneuerung "nicht gestorben", lediglich über die Art und Weise müssen neue Überlegungen für eine vereinfachte Form der Dorferneuerung angestellt werden.
Ein weiterer Punkt in der Tagesordnung betraf die Widmung von Verkehrsflächen, die sich im Gemeindeeigentum befinden. Für eine Zufahrt zu geplanten Wohngrundstücken ist eine Umwidmung zur Erfassung als öffentlicher Weg im Straßenverzeichnis erforderlich, dem das Gremium zustimmte.
Die Information über die Versteigerung des Grundstücks "Reichensteinstraße 28" sei, so der Bürgermeister, als Bekanntgabe dieses Termins zusätzlich zum Aushang an der Gemeindetafel gedacht. Er sei bereits angesprochen worden, ob die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben würde, was Reiter aber klar verneinte. Ergänzend informierte VG-Geschäftsleiter Matthias Jeitner, wann eine Kommune generell ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen kann.
Beim ersten Punkt der Tagesordnung hatte der Bürgermeister ein Schreiben des Landratsamts über die geplante Neustrukturierung der Erwachsenenbildung (EWB) im Landkreis verlesen. Bisher laufe diese über Volkshochschule und Volksbildungswerk. Nach Neufassung der Förderrichtlinien sei eine Änderung in der Organisation und Verwaltung sinnvoll. Kommunen im Landkreis Schwandorf können zu diesem Bestreben, dass diese Aufgabe künftig über den Landkreis koordiniert wird, eine Stellungnahme abgeben. Dazu will das Landratsamt ausloten, welche Gemeinden an einer Neuausrichtung interessiert sind. Der VBW-Standort Oberviechtach/Schönsee soll zunächst erhalten bleiben. Allerdings wird in dem Schreiben auch darüber informiert, dass letztendlich der Kreistag über die neue Organisation entscheidet.













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