(ch) Der Gemeinderat wurde am Montag zu einer Sondersitzung einberufen. Grund: Eine Bürgerbegehren, dass die Sperrung der Knappenseestraße ab der Einfahrt zum Tennisheim für den öffentlichen Verkehr zum Ziel hatte. Die notwendigen Unterschriften wurden am 3. Mai bei Bürgermeister Harald Bemmerl eingereicht. Der Gemeinderat muss dann binnen vier Wochen über das Begehren entscheiden. Formal war am Begehren und der Fragestellung nichts auszusetzen, wie Bemmerl am Montag dem Rat erläuterte. Allerdings scheitert es an rechtlichen Vorgaben. Wenn die Gemeinde als Straßenverkehrsbehörde handelt - und das würde sie nach Prüfung der Verwaltung bei einer Sperrung der Straße - handelt sie im "übertragenen Wirkungskreis", sozusagen als Vertreter übergeordneter, staatlicher Behörden. Angelegenheiten des "übertragenen Wirkungskreises" sind aber, erläuterte Bemmerl, laut Gemeindeordnung "einem Bürgerbegehren nicht zugänglich". Geschäftsleitender Beamter Daniel Fendl ergänzte, dass auch eine Umstufung der Knappenseestraße zu einem land- und forstwirtschaftlichen Weg nicht zulässig wäre. Die Knappenseestraße verbindet das Dorf mit der "Seepromenade", außerdem erschließt sie ein Anwesen. Zur Prüfung des Bürgerbegehrens habe die Verwaltung auch bei der Rechtsaufsicht und dem bayerischen Gemeindetag rückversichert.
Die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens beklagen vor allem die hohe Verkehrsdichte im Dorf. Die Knappenseestraße ist direkte Verbindung vom Dorf zum See, und soll vor allem den Steinbergern als Zufahrt dienen. Die Haupterschließung für Gäste führt über die Bundesstraße 85 und die Industriestraße. Allerdings haben wohl einige Navigationsgeräte Auswärtige durchs Dorf geschleust, weil der Weg kürzer ist.
Bemmerl verwies darauf, dass der Gemeinderat eine rein rechtliche, keine politische Entscheidung zu treffen habe. Den Verantwortlichen des Begehrens sei bereits mitgeteilt worden, dass ihr Antrag scheitern werde. Unabhängig davon werde das Verkehrs- und Beschilderungskonzept für den See derzeit ausgearbeitet. Die Gemeinde habe auch Kontakt zu den Kartendiensten aufgenommen, die die Navis beschicken, und auf Änderung gedrängt. Das sei mittlerweile geschehen. Die Straße selbst wird einen abgetrennten Streifen für Radler und Fußgänger erhalten, außerdem ist sie "Zone 30". Aus dem Rat wurde die Forderung laut, das Stück Kiesweg nach der Brücke zu befestigen, um die Staubbelastung zu verringern.
Ohne Debatte folgte der Rat dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig und wies das Bürgerbegehren als unzulässig ab. Nun stehe den Verantwortlichen der Klageweg offen, informierte Bemmerl abschließend.
Steinberg am See
05.06.2018 - 11:17 Uhr
Knappenseestraße bleibt offen
von Clemens Hösamer
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