Unrat neben Containern: Stadt Mitterteich geht weiter konsequent gegen Müllsünder vor

Steinmühle bei Mitterteich
24.02.2023 - 12:48 Uhr
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Immer wieder finden sich Unrat und Müll neben Altglas- und Weißblechcontainern. Nach einem neuerlichen Fall in Steinmühle bestätigt die Stadt Mitterteich, dass sie unverändert konsequent gegen Übeltäter vorgeht. Mithelfen kann jeder.

Mehrere Schachteln und ein Waschkorb voller Porzellangeschirr und Dekoartikel sind in diesen Tagen neben dem Glascontainer an der Straße zum Sportgelände des SV Steinmühle abgestellt worden.

Wer in diesen Tagen an der Straße zum Sportgelände des SV Steinmühle vorbeikam, dem bot sich wieder einmal kein schönes Bild. Hinter dem Altglascontainer wurden mehrere Schachteln und ein Wäschekorb voller Porzellangeschirr und Dekoartikel abgestellt. Außerdem ein größerer, mit leeren Flaschen und Schraubgläsern vollgepackter Versandkarton - und darauf prangte sogar noch ein Adressaufkleber.

Schon mehrfach ist der etwas abgeschiedene Bereich rund um die beiden Container in Steinmühle als Ablageplatz für Müll und Unrat aufgefallen. Einmal lag beispielsweise ein altes Fernsehgerät im Gras, ein anderes Mal lehnten rund zehn stark verschmutzte Backbleche am Dosencontainer. Und das alles trotz der Tatsache, dass die Deponie Steinmühle weniger als eineinhalb Kilometer entfernt ist. Jeder, der eine angemeldete Restmülltonne hat, kann Sperrmüll dort gebührenfrei abgeben.

Suche nach Hinweisen

"Das ist eine Frechheit", kommentiert Klaus Schüßler, Geschäftsleiter in der Mitterteicher Verwaltung, das neuerliche Vorkommnis im Gespräch mit Oberpfalz-Medien. Wie in diesen Fällen üblich sei ein Team des Bauhofs losgeschickt worden. "Da werden dann immer Fotos gemacht und es wird nach Hinweisen auf den Verursacher gesucht", erklärt Schüßler auf Nachfrage. Wenn, wie im aktuellen Fall, eine Adresse zu finden ist, leite die Stadt umgehend weitere Schritte ein. "Wir schreiben die Leute an und fordern sie auf, die Sachen innerhalb von drei Tagen zu beseitigen", so Schüßler. Passiert das nicht, werde Anzeige bei der Polizei erstattet.

Aber was, wenn gar nicht alle Gegenstände von der identifizierten Person stammen? Oder wenn jemand auf Umwegen zum Versandkarton eines anderen gekommen ist und die auf dem Adressaufkleber genannte Person überhaupt nichts mit der illegalen Ablagerung zu tun hat? Schüßler betont, dass die Stadt erst einmal davon ausgehe, dass der an einer Stelle nebeneinander abgestellte Unrat im Zusammenhang stehe. "Der- oder diejenige hat auf jeden Fall ein Problem", so Schüßler über die durch einen Hinweis identifizierte Person. Diese müsse im Zuge von Ermittlungen glaubhaft machen, dass sie nicht verantwortlich sei. Erst im vergangenen Jahr habe die Stadt einen Bürger aus dem Gemeindegebiet angezeigt. Ob dieser letztlich ein Bußgeld zahlen musste, wisse Schüßler nicht. Denn das laufe über das Landratsamt. "Er war jedenfalls recht aufgebracht", erinnert sich Schüßler.

Die Allgemeinheit zahlt

"Wenn jemand seinen Müll nicht korrekt entsorgt, zahlt letztlich die Allgemeinheit", gibt Schüßler zu bedenken. Wenn der Bauhof einschreiten müsse, seien die Kosten im Einzelfall zwar überschaubar. Aber bei einer Häufung der Fälle würde es teuer. Daher gehe die Stadt konsequent weiter gegen Verstöße vor. "Was, wenn das jeder machen würde?", fragt Schüßler. Wer eine illegale Müllentsorgung beobachtet oder anderweitige Hinweise geben kann, soll sich melden, ermuntert Schüßler die Bürger zur Mithilfe. Allerdings sollte das möglichst nicht anonym geschehen. "Wir behandeln Hinweise aber vertraulich", versichert Schüßler.

Wie hoch können Bußgelder eigentlich ausfallen? Walter Brucker, Pressesprecher am Landratsamt Tirschenreuth, verweist auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien auf den Bußgeldkatalog Umwelt. "In diesem Fall wäre der Rahmen 160 bis 500 Euro", informiert er nach der Schilderung des aktuellen Falls in Steinmühle. "Es handelt sich jedoch nur um eine Richtlinie. Dementsprechend kann auch vom Bußgeldkatalog abgewichen werden", so Brucker. Je nach Schweregrad der illegalen Müllablagerung könne sogar eine Geldbuße in Höhe von bis zu 100 000 Euro verhängt werden.

10 bis 30 Fälle pro Jahr

Einen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung stellt laut Brucker auch das Abstellen von leeren Flaschen und Dosen dar, wenn Container überfüllt sind. Auch dafür könne es ein Bußgeld geben. Zur Frage, wie oft im Landkreis Tirschenreuth wegen illegaler Müllentsorgung Bußgelder festgesetzt werden, nennt Brucker eine Spanne von 10 bis 30 Fällen pro Jahr.

Im Internet informiert das Landratsamt unter www.kreis-tir.de/fachbereiche/abfall-entsorgung nicht nur umfassend über die Entsorgung von Müll und Unrat. Dort gibt es auch Tipps zur Abfallvermeidung. So können gut erhaltene Gebrauchtgegenstände verschiedenster Art - darunter auch Porzellangeschirr und Dekoartikel - beim Werkhof des Diakonischen Werks in Tirschenreuth oder beim AWO-Laden in Mitterteich abgegeben werden. Die Sachen werden dann günstig weiterverkauft, was vor allem Menschen mit kleinem Geldbeutel zugute kommt. "Wir nehmen auch gerne Einzelstücke", sagt Heike Laube, Kreisgeschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt, auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien zum Umgang mit Geschirr. "Wichtig ist nur, dass sie sauber und unbeschädigt sind." Willkommen seien jederzeit auch Dekoartikel aller Art, denn so könne der AWO-Laden je nach Saison ein großes Sortiment anbieten.

Hintergrund:

Altglas- und Weißblechcontainer

  • Altglascontainer: Nur für Behälterglas, zum Beispiel Getränkeflaschen, Konserven- und Marmeladengläser; Farbtrennung beachten (andersfarbiges Altglas, etwa blau oder rot gefärbte Flaschen, beim Grünglas einwerfen); keinesfalls Fenster-, Bilder-, Spiegel- oder Kristallglas, feuerfestes Glas, Glühbirnen, Glasbausteine, Steingut, Metall, Keramik oder Porzellan einwerfen
  • Weißblechcontainer: Für Konservendosen, Kronkorken, Getränkedosen, Blechverschlüsse (zum Beispiel Schraubdeckel), leere Spraydosen; keinesfalls Spray-, Lack- und Farbdosen mit Restinhalt einwerfen (Problemabfall)
  • Bei Überfüllung den zuständigen Entsorger unter der am Sammelbehälter angegebenen Servicenummer informieren und Altglas oder Blechdosen anderswo einwerfen oder noch eine Weile zu Hause aufbewahren; Gegenstände aber niemals neben Containern abstellen (erhebliche Verletzungsgefahr für spielende Kinder und Tiere).
  • Ablagern von Abfällen jeglicher Art neben Containern ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Quelle: Landratsamt Tirschenreuth (www.kreis-tir.de/fachbereiche/abfall-entsorgung)

 
 

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