Störnstein
12.06.2019 - 16:40 Uhr

Wohlwollen, kein Freibrief

Gemeinderäte heben die beiden Bebauungspläne für Steinleite I und Steinleite III auf. Doch bis es soweit ist, muss die Anhörung seinen Verlauf nehmen. Bis zu einem Ergebnis können jedoch einige Monate vergehen.

Der gültige Bebauungsplan für Steinleite I und III soll aufgehoben werden. Diese sind 36 Jahre und 50 Jahre alt. Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung. Bild: arw
Der gültige Bebauungsplan für Steinleite I und III soll aufgehoben werden. Diese sind 36 Jahre und 50 Jahre alt. Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung.

Im besagten Baugebiet Steinleite III, am Fasanenweg 1, wollen Andrea und Georg Makedon ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1983. Bauamtsleiter Krey von der Verwaltungsgemeinschaft, hatte sich die Mühe gemacht, farblich aufzulisten was nach dem zur Zeit geltenden B-Plan erlaubt ist und was mit gemeindlichen Einvernehmen genehmigt werden kann. Der Fachmann betonte, dass die B-Pläne nicht mehr den heutigen Ansprüchen der Bauherren entsprechen.

Es ist für den Planer als auch für den Bauherren ein enormer Zeitaufwand und mit zusätzlichen Kosten der Genehmigung verbunden. Elf Punkte hatte Krey aufgeführt, die Abweichungen betreffen. Da der Bauwillige demnächst beginnen will, wurden die Abweichungen genehmigt. Auch Bürgermeister Markus Ludwig betonte, dass rund um den Bauplan immer wieder neue B-Pläne die Räte beschäftigen werden.

Sollten die Räte den Vorschlag der Verwaltung folgen, ist es trotzdem kein Freibrief für die Bauwilligen. Diese sollten sich schon nach der Umgebung des jeweiligen Baugebietes richten, so Krey. "Heute will man etwas moderner, ohne Keller, nur mit Flachdach und barrierefrei bauen, um nur einige Wünsche und Ideen zu nennen", sagt der Bauamtsleiter. "Wenn man bedenkt, dass die Baupläne 36 beziehungsweise 50 Jahre alt sind, muss was geändert werden. Es betrifft hier auch schon Um- und Anbauten an bestehenden Häusern. Bereits hier wurden zahlreiche gemeindliche Einvernehmen erteilt."

Die neu gefasste Bayerische Bauordnung hat kommt nun den Bauherren weitgehend entgegen. Somit können sich die Bauwilligen fast alle Wünsche erfüllen. Es ist aber kein Freibrief für die Bauherren, die Pläne müssen weiterhin eingereicht werden.

Raimund Krey erläutert weiter, dass es sich bei Steinleite I und III es sich um ein homogenes Gebiet handelt. Die zahlreichen freien Flächen befinden sich alle in privater Hand. Man wolle entgegensteuern, dass sich Neubürger hier in Störnstein ansiedeln.

Zum Verfahren führte Krey weiter aus, dass die beiden Baupläne Steinleite I und III in einem Verfahren beim Landratsamt eingereicht werden sollen. Es sei dazu kein Fachbüro notwendig. Es müssen nur die Fachstellen gehört werden. Auch ist es nicht möglich, einen Bauzwang einzuführen, wie es von einem Gemeinderat gewünscht wurde. Auch könne sich ein Handwerksbetrieb ansiedeln.

 
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