Die Übung ging gemäß der Störfallverordnung, welcher der Betrieb unterliegt, über die Bühne. Dabei waren die Verantwortlichen um das zuständige Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz am Landratsamt Schwandorf mit dem Verlauf voll und ganz zufrieden. Thomas Holzwarth dankte als Ansprechpartner des Sachgebietes und Organisator bei der Übungsbesprechung am Ende allen Beteiligten.
Sie waren enorm gefordert. Das Szenario: Mitarbeiter der Fluorchemie Stulln sind während des laufenden Betriebs damit beschäftigt, an der Produktionsanlagen kleine Reparaturarbeiten auszuführen. Dann bemerken sie ein starkes Vibrieren im Rohrleitungssystem und kurz darauf einen lauten Knall. Im hinteren Bereich des Ofens sehen sie eine weiße Rauchwolke, die sich schnell ausbreitet und vernehmen ein lautes Zischen. Sofort alarmieren die Arbeiter das Personal in der Warte und bringen sich in Sicherheit. Die zuständige Integrierte Leitstelle (ILS) Amberg alarmiert daraufhin die örtlich zuständigen Feuerwehren entsprechend des Sonderalarmplans für Störfallbetriebe. Die Rettungskräfte treffen auf zahlreiche Verletzte.
Nach dem Eintreffen der Feuerwehr Stulln beginnt man mit der Erkundung sowie der entsprechender Aufgabenverteilung. Der Rettungsdienst übernimmt umgehend die vermeintlich verletzten Personen. Theaterblut sorgt für Realitätsbezug. Das Landratsamt erteilt Kreisbrandinspektor Johann Gietl aus Nabburg die örtliche Einsatzleitung. Sie agtiert vom Feuerwehrgerätehaus Stulln aus. Hierbei wirken alle beteiligten Organisationen und Behörden wie Feuerwehr, Rettungsdienst sowie die Polizei mit. Alle unterstehen entsprechend der gesetzlichen Regelung dem örtlichen Einsatzleiter.
An der Einsatzstelle wird indes durch den ABC-Zug des Landkreises (stationiert bei der Feuerwehr Teublitz) sowie dem ABC-Zug des Landkreises Cham eine Dekontaminationsstelle aufgebaut, um die Personen von freigesetzten Schadstoffen zu befreien. Der Rettungsdienst versorgt die verletzten Personen und bereitet sie für den Krankenhaustransport vor.
Die Störfallverordnung enthält Vorschriften zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachgüter. Die Vorschriften gelten für Betriebsbereiche, wenn die dort vorhandenen gefährlichen Stoffe bestimmte in der Verordnung genannte Mengenschwellen erreichen oder überschreiten. Je nach Art und Menge dieser vorhandenen Stoffe ergeben sich sogenannte Grundpflichten: Der Betreiber muss ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen oder einen Sicherheitsbericht vorhalten, die Behörde externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.
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