Stulln
20.02.2023 - 13:54 Uhr

Betrunken und renitent: Vorfälle im Umfeld des Stullner Faschingszugs

Schluss mit lustig: Der Stullner Faschingszug beschert der Nabburger Polizeiinspektion zusätzliche Arbeit. Die Dienststelle meldet vier Vorfälle.

Während des Stullner Faschingszugs und danach waren Polizeieinsätze erforderlich. Symbolbild: Armin Weigel/dpa
Während des Stullner Faschingszugs und danach waren Polizeieinsätze erforderlich.

Während des Stullner Faschingszuges am Sonntag gegen 16.05 Uhr kam es zwischen zwei stark angetrunkenen Teilnehmern und weiteren sieben blau gekleideten Personen zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Die beiden Betrunkenen erlitten dabei leichte Verletzungen, die noch vor Ort von den eingesetzten Sanitätern behandelt werden mussten. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, sollen sich mit der Polizeiwache in Nabburg in Verbindung setzen. Die ermittelnden Beamten sind dort unter der Rufnummer 09433/24040 zu erreichen.

Zu einer Beleidigung kam es nur kurze Zeit später. Bereits während des Zuges gegen 16.30 Uhr randalierte ein 19-jähriger Teilnehmer, worauf er von Einsatzkräften der Polizei in Gewahrsam genommen wurde, während er Beleidigungen aussprach. Später übergaben ihn die Polizisten an seine Mutter. Die Frau verständigte jedoch gegen 23 Uhr erneut die Polizei in Nabburg und bat um Hilfe, da sie ihren Sohn nicht beruhigen konnte und er unbedingt wieder zum Fasching wollte. Das weitere Einschreiten führte daraufhin in die Arrestzelle der Polizei, wo er sich nach zwei Stunden zumindest soweit beruhigt hatte, dass er abermals seiner Mutter übergeben werden konnte.

Am Sonntag gegen 20.10 Uhr randalierte ein volltrunkener 30-jähriger Mann im Festzelt der Faschingsgesellschaft Stulln am Dammweg. Da er trotz Aufforderung der Sicherheitskräfte das Gelände nicht verließ, wurde auch in diesem Fall die Polizei aus Nabburg hinzugerufen. „Bei der darauffolgenden Ingewahrsamnahme leistete er den eingesetzten Beamten Widerstand, beleidigte und bedrohte sie erst auf dem Festgelände und später auf der Polizeidienststelle mit einer Vielzahl von unflätigen Ausdrücken“, teilte die Polizei dazu mit. Nach seiner Entlassung aus dem Polizeigewahrsam, die am Montag gegen 2 Uhr erfolgte, muss sich der Mann nun alsbald mit einer Strafanzeige wegen geleisteten Widerstands, Bedrohung und Beleidigung von Polizeibeamten auseinandersetzen.

Eine unzulässige Videoaufnahme registrierte die Polizei in derselben Nacht. Am frühen Montag gegen 0.30 Uhr filmte ein 64-jähriger Mann einen Polizeibeamten, während einer von ihm vorgenommenen Personenkontrolle. Daraufhin angesprochen, weigerte er sich, dem Beamten seine Personalien anzugeben. Hierauf wurde das Video von der Polizei gesichert und der Mann wegen beider Verstöße angezeigt.

 
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