Stulln
30.04.2019 - 13:14 Uhr

Nachfrage nach Krippenplätzen steigt

Die Gemeinde Stulln richtet eine Übergangsgruppe für Krippenkinder im Obergeschoss des Kindergartens Stulln ein. Auch zwei Bauvoranfragen sind in der Gemeinderatssitzung zu besprechen.

Die Gemeinde Stulln kann übergangsweise im Turnraum des Obergeschosses des St.-Christophorus-Kindergartens eine Kinderkrippe einrichten. Auch im Garten besteht die Möglichkeit, für die Kleinen einen abgetrennten Bereich zu schaffen. Bild: ohr
Die Gemeinde Stulln kann übergangsweise im Turnraum des Obergeschosses des St.-Christophorus-Kindergartens eine Kinderkrippe einrichten. Auch im Garten besteht die Möglichkeit, für die Kleinen einen abgetrennten Bereich zu schaffen.

Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2019/2020 beschließt der Gemeinderat Stulln die Errichtung einer Kinderkrippe im Obergeschoss des Kindergartens ab September 2019. Das Gremium legte die monatliche Gebühr nach den unterschiedlichen Buchungszeiten fest.

Die bisher vorhandenen sechs Krippenplätze der Gemeinde Stulln in der "Villa Kunterbunt" reichen bei weitem nicht aus. Darauf wies Bürgermeister Hans Prechtl in der jüngsten Gemeinderatssitzung hin. Durch kleinere Änderungen im Turnraum und der Umnutzung vorhandener Räume kann übergangsweise eine Krippengruppe genehmigt werden. Dies hat eine Begehung durch das Jugendamt des Landratsamtes Schwandorf ergeben. Für die Anschaffung des erforderlichen Mobiliars und der Spielgeräte ermächtigte der Gemeinderat den Bürgermeister zur Erteilung der Aufträge. Die Kinderkrippe kann mit einem Mittagessen beliefert werden. Für die betroffenen Eltern ist im Mai ein Informationsabend vorgesehen.

Gebühren unverändert

In der Sitzung vom 3. Dezember 2013 stimmte der Gemeinderat Stulln den Gebührenregelungen des Marktes Schwarzenfeld (siehe Kasten) ab dem Krippenjahr 2014/2015 für die Krippe "Villa Kunterbunt" zu. Laut Gemeinderatsbeschluss gilt diese Preisstaffelung auch für die Krippengruppe des Kindergartens St. Christophorus in 2019/2020. Mit diesen Gebühren sind Aufwendungen für Getränke, Spiele, Hygiene und Pflege sowie Anmeldung und Portfolio abgegolten.

Weiter ging es mit Bauanträgen. Zur Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abbruch des vorhandenen Wohnhauses mit Nebengebäuden (Vierbruckmühle 12) gab Bürgermeister Hans Prechtl nähere Erläuterungen hinsichtlich des privilegierten Vorhabens im Außenbereich. Eine Beschreibung für landwirtschaftliche Betriebe wird vom Antragsteller noch nachgereicht.

Ferner gehöre das Anwesen Vierbruckmühle 1 zum Hoheitsgebiet der Gemeinde Schmidgaden und das Anwesen Nummer 12 zur Gemeinde Stulln. Unmittelbar vom Gemeindegebiet aus liege keine gesicherte Erschließung vor. Laut Planzeichnungen ist die Zufahrt mittelbar über einen bestehenden Privatweg von der Staatsstraße 2040 über das Privatgrundstück von Vierbruckmühle 1 möglich. Die Abwasserentsorgung erfolge über eine geplante Kleinkläranlage. Laut Angaben des Bauherrn bestehe eine gesicherte Trinkwasserversorgung für beide Anwesen durch die Gemeinde Schmidgaden. Das Abbruchgebäude stammt aus dem 17. Jahrhundert. Das Landratsamt Schwandorf erteilte mit Bescheid vom 26. September 2018 die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abbruch. Der Gemeinderat erteilte dem Antrag auf Vorbescheid (Abbruch und Errichtung) das gemeindliche Einvernehmen.

Weihwasser vor Urnen

Bezüglich der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf zwei Grundstücken im Tonweg 19 wurde das gemeindliche Einverständnis erteilt. Mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis. Zur beabsichtigten Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Steinweg" lagen keine Einwendungen vor. Der Vorschlag von Gemeinderat Hubert Obermeier auf Aufstellen eines Weihwasserkessels vor der Urnen-Anlage fand keine einheitliche Meinungsbildung.

Buchungszeiten und Gebühren:

Folgende Buchungszeiten sind bei einer 5-Tage-Woche möglich. Wöchentliche Buchungszeit (im Klammer die durchschnittliche tägliche Buchungszeit) sowie die monatliche Gebühr: 10 bis 15 Stunden (2 bis 3 Stunden) 80 Euro; 15 bis 20 Stunden (3 bis 4 Stunden) 105 Euro; 20 bis 25 Stunden (4 bis 5 Stunden) 130 Euro; 25 bis 30 Stunden (5 bis 6 Stunden) 155 Euro; 30 bis 35 Stunden (6 bis 7 Stunden) 180 Euro; 35 bis 40 Stunden (7 bis 8 Stunden) 205 Euro; 40 bis 45 Stunden (8 bis 9 Stunden) 230 Euro; 45 bis 50 Stunden (9 bis 10 Stunden) 255 Euro.

 
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