Stulln
21.11.2018 - 11:33 Uhr

Plan für Photovoltaik prüfen

Eine schriftliche Anfrage auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage liegt dem Gemeinderat vor. Das Gremium will von Fachstellen die Genehmigungsfähigkeit prüfen lassen.

Josef Hammer richtete eine schriftliche Anfrage an den Gemeinderat zur Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von rund 0,95 Hektar nordwestlich von Brensdorf. Das Gremium räumt die Möglichkeit zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit durch die Fachstellen ein. Bild: ohr
Josef Hammer richtete eine schriftliche Anfrage an den Gemeinderat zur Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von rund 0,95 Hektar nordwestlich von Brensdorf. Das Gremium räumt die Möglichkeit zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit durch die Fachstellen ein.

Die Realisierung soll auf einer Fläche in der Größenordnung von 0,95 Hektar nordwestlich von Brensdorf erfolgen, informierte Bürgermeister Hans Prechtl anhand einer Lageskizze. Grundsätzlich kann der Bau nur erfolgen, wenn der Gemeinderat bereit ist, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Sondergebiet Photovoltaik) aufzustellen. Die anschließende Aussprache brachte die Bereitschaft zum Ausdruck, ein Planleitverfahren auf den Weg zu bringen. Dem Antragsteller Josef Hammer wird der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes angeboten. Durch diesen Beschluss ist "eine wichtige Hürde genommen", merkte Prechtl an.

Der Gemeinderat erteilte zwei Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen: Der Nutzungsänderung für zwei Kellerräume in einen gewerblichen Bedarf als Braustätte und Lagerraum in der Bachstraße 8 sowie dem Antrag auf isolierte Befreiung und Abweichung vom Bebauungsplan "Haselberg II" von Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen, der Dachneigung und der Angleichung an die Nachbargarage zur Errichtung eines Carports in der Eichenstraße 7. Für beide Baumaßnahmen sind die Unterschriften betroffener Grundstückseigentümer vorhanden

Seit dem Bau und der Widmung der Hanns-Bauer-Straße ist der Feld- und Waldweg Steinweg nicht mehr als öffentlicher Weg erforderlich. Die Absicht zur Einziehung des kompletten, nicht ausgebauten Weges wird ortsüblich bekannt gemacht.

Die Gemeinde ist zur Erfüllung der Erwachsenenbildung als ihre Pflichtaufgabe Mitglied der Volkshochschule (VHS) Nabburg. Die Änderung der Förderrichtlinien bedingt eine Neuausrichtung der VHS Nabburg ebenso wie für die Volkshochschulen Neunburg, Oberviechtach und Nittenau. Sie haben sich im "Verein der Volkshochschulen im Landkreis Schwandorf" zusammengeschlossen. Nach aktuellem Sachstand möchten die vier Volkshochschulen mit der VHS im Städtedreieck - sie übernimmt zentrale Aufgaben - kooperieren. Für diesen Aufwand werden nach einer einschlägigen Schätzung 30 Cent je Einwohner und Jahr erwartet. Darüber hinaus beabsichtigt die VHS Nabburg die für die Erwachsenenbildung erforderlichen Tätigkeiten auf zwei Teilzeitkräfte zu übertragen. Künftig könnte ein Beitrag von insgesamt circa 1,50 Euro (1,20 + 0,30 Euro) entstehen. Der Gemeinderat unterstützt die geplante Neuausrichtung, und der Bürgermeister wurde ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Die Firma Hörmann stellte am 13. November den Sirenenmast am Bauhof auf, teilte Prechtl mit. Nach Inbetriebnahme kann die Sirene auf einem privaten Grundstück in der Hauptstraße 15 rückgebaut werden. Ob der Standort in Säulnhof entfallen kann, muss eine professionelle Punktmessung ergeben. Sein Dank galt dem Kreis für die Installation.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.