Das Fax liegt eines Morgens im Ausgabefach, es kommt aus Oranienburg: "Datenschutzauskunft-Zentrale" steht oben drauf, "Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO". Die Oberpfalz-Medien/Sulzbach-Rosenberger Zeitung sind der Adressat. Und sie schauen genauer hin, um was es sich bei dem Schreiben mit einem zumindest halboffiziellen Anstrich handelt.
"Muss durch Sie ergänzt werden", steht auf dem Formular. Branche, E-Mail, Internet, diverse Betriebsangaben und vor allem die Unterschrift werden gefordert. "Um die noch rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten", heißt es weiter, erhalte man die Unterlagen per Fax. Auch der Text in der Leistungsdarstellung lässt nichts an Klarheit zu wünschen übrig: "Sie haben daher zwingend gewisse Grundanforderungen zu erfüllen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen und Aufsichtsmaßnahmen der Behörde zu vermeiden."
Schön und gut, denkt sich da mancher Firmenchef, was muss ich tun? Der Brief gibt Auskunft: "Folgende Daten werden von Ihnen erhoben und gespeichert" (siehe oben). Dann kommt, stilgerecht im berühmten Kleingedruckten, der doch enorme Pferdefuß: "Das in diesem Auftrag genannte Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz."
Dieses beinhalte Infomaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben des DS-GVO. Der sogenannte Basisdatenschutz-Beitrag jährlich: 498 Euro netto, mindestens drei Jahre lang. Dafür erhalte man auch noch diverse Dienstleistungen wie Datenschutzerklärung für die Website, Checkliste für Erfüllung von Info-Pflichten und ein "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten".
"Ganz üble Masche", meint Polizei-Pressesprecher Hauptkommissar Peter Krämer und erinnert an den täuschend ähnlichen Fall einer "Gewerbeauskunftszentrale", die vor einigen Jahren mit angebotenen Firmeneinträgen in ein unnützes Internetportal rund 20 Millionen Euro Schaden anrichtete.
Nichts unterschreiben
Das Gericht habe damals allerdings auf die zwar kleingedruckten, aber trotzdem vorhandenen Hinweise im Vertragstext aufmerksam gemacht. Deswegen ist die Botschaft der Polizei klar: nichts unterschreiben, alles genau lesen, die Polizei informieren und vor allem gesunden Menschenverstand benutzen. "Gerade in der momentanen Atmosphäre der Verwirrung und Orientierung nach der neuen Verordnung blühen solche Geschäfte mit der Unsicherheit!", meint Krämer. Er bittet auch, solche Versuche anzuzeigen, damit die Staatsanwaltschaft tätig werden könne.
Sofort anfechten
Wer das nicht beherzigt und sich von den vermutlich wertlosen Formularen des Paketes Hilfe erhofft, wird auf jeden Fall rund 1500 Euro los. "Mit den Anforderungen der .... Datenschutz-Grundverordnung hat dies nichts zu tun", meint zum Beispiel auch Stefan Cordes, Justiziar der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth. Es bestehe keine Pflicht zur Unterzeichnung. Wer es dennoch getan habe, solle sofort eine Anfechtung und vorsorgliche Kündigung erklären.














Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.