Schon in der Stadtratssitzung vom 28. März 2017 wurde die Entnahme von Bodenproben im Umkreis der Firma RUAG Ammotec GmbH beschlossen. Diese wurde nun nach einem Jahr wiederholt - "freiwillig und zur Sicherheit der Bürger", wie die Stadtbaumeisterin betont. Denn seitens des Landratsamtes, das die Anlage abnahm und genehmigte, wäre das gar nicht vorgeschrieben gewesen.
Die festgelegten Prüfwerte gemäß Bundesbodenschutzverordnung für den Wirkungspfad Boden/Mensch betragen für Kinderspielflächen 200 mg/kg, Wohngebiete 400, Park- und Freizeitanlagen 1000 und Industrie- und Gewerbegrundstücke 2000 mg/kg. Das sind "Werte, bei deren Überschreiten eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt", sagt das Gesetz dazu.
In den letzten Monaten hat die Firma Protect-Umwelt auf vier Grundstücken - drei städtische Flächen und ein Privatgrundstück - rund um das Betriebsgelände Flächenmischproben zur Beweissicherung entnommen und im Hinblick auf den Verdachtsmoment Blei untersucht.
Dipl.-Ing. Walter Pirner, Geschäftsführer von Protect-Umwelt, erklärte der SRZ das Verfahren: An den vier besagten Grundstücken werden jeweils drei mal 15 Bodenproben genommen, genau nach dem im Gesetz vorgeschriebenen Prozedere bis zu zehn Zentimeter Tiefe, und daraus pro Grundstück drei Mischproben zusammengestellt. Diese spiegeln die Verhältnisse am besten wider.
Und was kam heraus? Bei allen vier Grundstücken gelangten die Gutachter zu dem Ergebnis, "dass die ermittelten Bleigehalte im Untersuchungsgebiet deutlich unter den genannten Prüfwerten liegen. Die Werte der Flächenmischproben bewegen sich zwischen 9,3 und 110 mg/kg." Die ermittelten Prüfwerte der drei städtischen Grundstücke stellte die Sitzungsunterlage in den Lageplänen dar, dem privaten Grundstückseigentümer wurde der Bericht übermittelt.
Die Bodenproben decken aber nicht eine weitere Forderung ab: Laut Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Amberg-Sulzbach ist außerdem geregelt, dass ,,frühestens nach dreimonatigem Betrieb und spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme und in der Folge nach Ablauf von jeweils drei Jahren durch Messung eines Instituts nachzuweisen ist, dass die Emissionsmassenströme beim Betrieb des Bleizugs nicht überschritten werden". Das sind gesonderte Messungen im Abluftstrom, die die Immissionsschutzbehörde in der Genehmigung forderte, die die RUAG entsprechend zu veranlassen und die Ergebnisse dem Amt vorzulegen hat.
Nach Auskunft des Landratsamtes, erläuterte die Stadtbaumeisterin, seien die geforderten Werte unterschritten. Aufgrund dieser Regelungen habe der Stadtrat beschlossen, die Beprobung des Bodens ein Jahr nach Inbetriebnahme der Bleischmelze zu wiederholen. Abhängig von diesem Ergebnis könnten weitere Schritte veranlasst werden. Die Wiederholungsprüfung sei hiermit erfolgt, lautete die Bilanz der Verwaltung.
Fazit: Ein Jahr nach Betrieb der Bleischmelze haben sich die Bodenwerte nicht messbar verändert. "Es gibt keinen Hinweis auf eine signifikante Erhöhung der Bleiwerte, alle Ergebnisse bewegen sich im normalen Schwankungsbereich der Statistik", erklärt Walter Pirner die Laborwerte. Alle weiteren Überprüfungen der Anlage laufen nun im normalen Überwachungsprozess durch die Umweltbehörde des Landratsamts.
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