Aufgelegt wurde ein Konzept zur Innenstadtbelebung. Behandelt wurde es zunächst im Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss. Der Entwurf orientiert sich am gleichen Geltungsbereich wie das bereits vorhandene kommunale Förderprogramm. Als zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahme soll dieses Förderprogramm dem Leerstand entgegenwirken und "die Bereitschaft neuer und alteingesessener Mitbürger fördern, das gewachsene und typische Ortsbild zu erhalten und zu pflegen", sagt die Präambel.
Förderfähig seien alle privaten baulichen Maßnahmen, die im räumlichen Geltungsbereich liegen und den Zielen der Leerstandsbeseitigung entsprechen. Dazu zählen der Erwerb und die Sanierung alter Bausubstanz, Abriss und Neubau an gleicher Stelle (wenn städtebaulich geboten) sowie die Leistungen wie Beratung, Planung, Kostenschätzung, Finanzierungsberatung.
Die maximale zuschussfähige Fördersumme liegt bei 100 000 Euro, Mindestsumme 20 000. Pro Anwesen werden maximal 10 Prozent der maximalen Fördersumme, also 10 000 Euro, gewährt - plus Kinderzuschläge: Bei Schaffung von Wohnraum für Familien mit einer Bindungsfrist von 10 Jahren gibt es pro Kind (bis 18 Jahre) 1500 Euro. Planungsleistungen werden zu 50 Prozent gefördert, maximal jedoch mit 2500 Euro. Die Immobilie muss mindestens 50 Jahre alt sein, und die Sanierung muss spätestens zwei Jahre nach einem Erwerb der Immobilie erfolgen.. Das kommunale Förderprogramm Städtebau bleibt davon unberührt. Eingeplant sind im Haushalt zunächst je 200 000 Euro für 2019 bis 2021, zwei weitere Jahre sind vorgesehen. Auskunft erteilt die Stadtverwaltung (510-0).













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