(blm) Zu einer Weltreise unter dem Motto „Schwangerschaft und Geburt“ hatten Michaela Herrmann, Stillberaterin am St.-Anna-Krankenhaus, Schwester Margit Knarr und Tanja Weiß als Moderatorin in das Stillcafé eingeladen. Auch der neue Chefarzt der Gynäkologie, Dr. Sascha Vietoris, sein Vorgänger Dr. Jörg-Dietrich Dodenhöft, Oberärztin Dr. Eva-Maria Link sowie der pflegerische Leiter der Entbindungsstation, Christian Haubner, waren der Einladung gefolgt.
Auf eigene Erfahrungen können Oberärztin Link und Hebamme Elisabeth Jamison zurückgreifen. Link war in Ghana und Togo gewesen. Die hygienischen Verhältnisse sind manchmal kaum vorstellbar. Wie sie berichtete, werden die Babies nach der Geburt nicht mit Bändern gekennzeichnet. Sie sind nur anhand der Farbe des Tuches, in das sie eingewickelt sind, den Eltern zuzuordnen. Angehörige campieren vor der Klinik und müssen sich um die Versorgung der Patientin kümmern.
Hebamme Elisabeth Jamison war auf einer Insel in Papua-Neuguinea tätig. Die Frau identifiziert sich dort über die Anzahl der Kinder. Allerdings bringt sie den Nachwuchs völlig allein gelassen und ohne Hilfe zur Welt. Jamison erinnerte sich noch genau an die Erstausstattung der kleinen Klinik, die sie dort mit aufbaute: "Es gab nur eine Spritze."
Für Schwester Michaela Herrmann war es wichtig, Informationen aus erster Hand weiterzugeben. So hatte sie aus aller Herren Länder Daten und Fakten von jetzt hier tätigen Ärzten, Schwestern oder Angehörigen zusammen getragen, die eigene Erfahrungen in den jeweiligen Ländern sammeln konnten. In China wurde 2015 das Ein-Kind-Dekret aufgehoben. Seitdem sind die Geburtstationen der Krankenhäuser überfüllt. Ärztliche Leistungen, Zimmeranspruch und Betreuung müssen vorab gekauft werden. In Indien ist es den Ärzten per Gesetz untersagt, den Eltern vor der Geburt das Geschlecht des Kindes mitzuteilen. Bei Erstgebärenden mit einem Mädchen lag zuvor die Abtreibungsrate bei 100 Prozent. Auch in Indien gilt wie in China, Leistungen im Krankenhaus müssen selbst bezahlt werden.
Herrmann: "Sehr unterschiedlich geregelt ist der Mutterschutz. So ist zum Beispiel in Marokko und im Iran der Mutterschutz gesetzlich geregelt, aber viele Mütter nehmen ihn nicht an Anspruch aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren. Übrigens ist der Iran das einzige Land, das Hypnose als Schmerzmittel bei der Geburt einsetzt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mutter an einer entsprechenden Vorbereitung teilgenommen hat."
Es gibt nur drei Länder, in denen der Mutterschutz nicht gesetzlich verankert ist. Dazu zählt auch Amerika. Ausnahme sind die drei Bundesstaaten Kalifornien, New Jersey und Rhode Island, die durch den Erlass eines Ländergesetzes einen bezahlten Mutterschutz gesetzlich vorschreiben.
Ärztliche Geburtsbegleitung, Hebammenhilfe nach der Geburt, Stillverhalten, Babypflege mit Einfach- oder Mehrfachwindeln, Elternzeiten, staatliche Finanzhilfen: Schnell wird deutlich, dass eine einheitliche Versorgung der Mütter in den meisten Ländern nicht gegeben ist, so Herrmann. "Sie muss selbst finanziert werden. Umfang und Leistung hängen also direkt mit dem Einkommen und dem sozialen Status zusammen." Die Zuhörerinnen waren sich einig, dass Deutschland die beste Versorgung bietet und dass vor allem auch die Selbstbestimmung der Mutter gewährleistet ist.
Sulzbach-Rosenberg
Update 15.07.2018 - 15:14 Uhr
Geburt unter mangelnder Hygiene
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